Das neue Jugendschutzgesetz:
Schnellschuss mit Mängeln

Ein Gastbeitrag von Jan Berger

Nach dem Amoklauf am Gutenberg Gymnasium in Erfurt wurde heiß über das Thema Jugendschutz diskutiert: sind gewaltverherrlichende Computerspiele, harte Metal-Musik mit düsteren Texten und vor allem brutale Horrorfilme eine ernste Gefahr für Jugendliche? Im Zuge der öffentlichen Debatte hat die Bundesregierung ein lang geplantes Projekt verwirklicht und mit dem 1. April 2003 ein neues Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft gesetzt.

 


Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu: "Kinder und Jugendliche können effektiv vor negativen Einflüssen geschützt werden". Ein sinnvoller Ansatz, doch was für Änderungen sind mit dem neuen Gesetz konkret in Kraft getreten? Gerade im Bereich der Medien zeigt sich ein durchaus ambivalentes Bild. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM (früher Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) kann nun selbstständig Filme indizieren und damit einem weitgehenden Werbe- und Vertriebsverbot unterstellen. Computerspiele müssen mit einer verbind-lichen Altersfreigabe gekennzeichnet werden und schwer jugendgefährdende Medien können direkt - ohne vorherige Indizierung - beschlagnahmt werden. Dafür sind aber auch viele Regelungen gelockert worden: Kinder zwischen 6 und 12 Jahre dürfen mit ihren Eltern nun auch "ab 12" geprüfte Kinofilme besuchen, einmal als jugendfrei geprüfte Medien sind nicht mehr zu indizieren und nach 25 Jahren erlischt, wenn sie nicht neu beantragt wird, eine Indizierung automatisch.

Experten sehen die neuen Regelungen dementsprechend auch relativ kritisch: Prof. Dr. Heribert Schumann, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendschutzrecht an der Universität Leipzig, hält das ganze Verfahren der Indizierung für "Schwachsinn". Es wurde in den 50er Jahren eingeführt und ohne große Änderungen beibehalten. Damals war der Medienmarkt noch überschaubar - heute, so Prof. Dr. Schumann, "dauert das Verfahren viel zu lange: Antragstellung, Termin bei der BPjM, Beratung, Bekanntmachung, In-Krafttreten - bis dahin ist das betreffende Medium weiter verkaufbar". Auch sei das Gesetz im Eindruck des Amoklaufs viel zu schnell verfasst und beschlossen worden: zahlreiche schwammige Begriffe wie "unnatürliche, ge-schlechtsbetonte Darstellung" und grammatikalische Fehler finden sich in dem Gesetzestext. "Eine schlichte Katastrophe", nennt der Professor das neue Jugendschutzgesetz zusammenfassend.

Auch Dr. Roland Seim, Verleger und Autor von zahlreichen Büchern zum Thema Jugendmedienschutz in Deutschland, ist mit dem Gesetz nicht zufrieden. Er kritisiert ebenfalls, dass es "nach wie vor an eindeutigen Definitionen von Kunst oder Gewalt bzw. Pornographie fehlt" und dass die weltweit einmalige BPjM mehr Macht erhält: "Das Verbot von Medien (vor allem Filmen), die in vielen Nachbarländern legal sind, ist gerade im Hinblick auf den europäischen Einigungsprozess merkwürdig." Dr. Seim hält es für wichtiger, dass für das Thema Jugendschutz sensibilisiert wird, denn "Gesetze schaffen erst mal kein neues Bewusstsein und fördern nicht die Medienkompetenz".

Für den "erzieherischen Kinder- und Jugendschutz" sind laut Gesetz die Jugendämter zuständig. Martin Gransow, Dipl.-Sozialarbeiter im Jugendamt der Stadt Leipzig, sieht dann auch die Prävention als seine wichtigste Aufgabe. Es werden Projekte zur Schaffung von Medienkompetenz gefördert, Veranstaltungen mit Eltern, Lehrern oder Kindern durchgeführt und Unternehmen bei der korrekten Umsetzung des JuSchG unterstützt. Er kritisiert, dass "die Chance auf ein einheitliches Gesetz vertan" wurde, da es immer noch zu starken Kompetenzrangeleien zwischen Bund und Ländern kommen kann. Obwohl mit dem neuen JuSchG das alte "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" und das "Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit" zusammengeführt wurden, liegt eine weitere Trennung vor. Im Jugendschutzstaatsvertrag werden die Richtlinien für Fernsehen und Rundfunk extra geregelt und unter Länderverantwortung gestellt. Die festen Trägermedien werden bundesweit über das Jugendschutzgesetz behandelt.

"Im Moment findet eine Strukturbildung statt, wer das neue Gesetz umsetzt", so Martin Gransow. "Die gesetzlichen Normierungen liegen vor, doch die Frage, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert, ist noch nicht geklärt."

Gerade die Frage der Regelung von Kontrollen des JuSchG ist noch nicht konkret beantwortet. Auch hier haben die einzelnen Bundesländer über "Ausführungsbestimmungen zum Jugendschutzgesetz" Entscheidungskompetenz. In Sachsen ist geregelt, dass die Polizei und der Polizeivollzugsdienst Kontrollen durchführen. Da vor allem das Ordnungsamt als Polizeivollzugsdienst arbeitet, wäre es also verantwortlich die Durchführung von Kontrollen zu beauftragen. Herr Howeller vom Ordnungsamt sieht das anders: "Die Kontrolle des Jugendschutzgesetzes gehören eigentlich nicht zu den Aufgaben des Ordnungsamtes. Es wird höchstens im Auftrag des Jugendamtes gemeinsam mit der Polizei tätig".

Auch wenn es zwar durchaus vorkommen kann, so Martin Gransow, dass das Jugen-damt den Auftrag zu einer Kontrolle gibt, sei dies nicht der Regelfall. Eine offensichtliche Unklarheit bei der Umsetzung des Gesetzes, die auf Kosten des Jugendschutzes geht?
"Wir haben hier noch keine Kontrollen erlebt", sagt Petra Klemann, Geschäftsführerin des Passage Kinos Leipzig. Zwar werde bei der Kartenkontrolle immer optisch das Alter der Besucher kontrolliert und konsequent der Einlass verwehrt, aber gerade die Bestimmungen zu Kindern und Jugendlichen in Spätvorstellungen seien so unübersichtlich, dass es durchaus zu Fehlern kommen könne. Umso unverständlicher ist es für sie, dass in den mehr als 5 Jahren, die das Kino schon betrieben wird, keine Überprüfung durchgeführt wurde.

Als einzige Lösung für das sensible Thema Jugendschutz sieht auch Ministerin Schmidt das Gesetz nicht. Wie viele Experten meint sie, dass das neuen JuSchG alleine nicht ausreicht: "Die gesamte Gesellschaft steht in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen.".

Der Autor Jan Berger freut sich über ein Feedback: jb@jan-berger.de

Zur Datenschutzerklärung