§1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Verlag Telos Verlag, Dr. Roland Seim
M.A., Münster - im folgenden Verlag genannt - erbringt seine Dienste gegenüber
seinen Vertragspartnern (im folgenden Kunden genannt) ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen werden auch allen zukünftigen Geschäftsbeziehungen
mit Kunden zugrunde gelegt.
(3) Sollten einzelne Paragraphen oder Unterparagraphen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen
Paragraphen dieser Geschäftsbedingungen.
(4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der Verlag dem Kunden diese Abweichungen schriftlich bestätigt hat.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Erbringung von Diensten
durch den Verlag gegenüber einem Kunden kommt durch die Auftragserteilung
durch den Kunden zustande. Alle Konditionen und Vereinbarungen werden
in einem schriftlichen Verlagsvertrag fixiert.
§3 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag zum Verlegen eines Werkes zwischen
dem Kunden und dem Verlag tritt mit der Erteilung des Auftrages durch
den Kunden und die Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
(2) Der Vertrag unter §3 (1) kann von beiden Seiten ohne Angabe von
Gründen mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt
werden. §3 (1) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und hat solange
Bestand, bis er von einer Seite regulär gekündigt wird.
§4 Vertragsinhalte, Leistungsumfang
(1) Durch den Vertrag wird der Telos Verlag
ein widerrufbares, nicht-exklusives Veröffentlichungs- und Verlagsrecht
an dem Werk für unbestimmte Zeit eingeräumt. Ist der Verlag beauftragt
worden, für das vereinbarte Werk eine ISBN-Nummer zu vergeben, dann darf
dieses Werk in gleicher Ausgabe nicht unter einer anderen ISBN-Nummer
in einem anderen Verlag oder Selbstverlag oder als eBook angeboten oder
vertrieben werden.
(2) Der Autor / die Autorin kann sich am Risiko der Publikation durch
Vorfinanzierung der Herstellungskosten beteiligen und erhält dann
einen höheren Gewinnanteil an den verkauften Büchern. Übernimmt
der Verlag die kompletten Herstellungskosten, erhält der Autor /
die Autorin 10% der durch Verkäufe erzielten Nettoeinnahmen zurück;
bei Übernahme von 50% der Kosten werden 25% der Nettoeinnahmen gezahlt.
(siehe §4, 6). Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Buches,
der Höhe der Auflage und der Ausstattung. In aller Regel gilt, zumal
beim Offsetdruck: Je höher die Auflage, desto geringer der Stückkostenpreis.
Im Digitaldruck sind die Kosten eher linear.
(3) Wenn der Kunde das Layout von Text und Cover nicht selbst vornehmen
möchte, beauftragt der Verlag einen professionellen Layouter. Der
Kunde erhält vor Drucklegung einen Fahnenabzug zur Korrektur und
Druckfreigabe.
(4) Der Verlag vergibt für das eingereichte Werk des Kunden eine ISBN-Nummer
und kümmert sich um die Eintragungen ins VLB (Verzeichnis lieferbarer
Bücher) und die Dt. Nationalbibliographie der Dt. Bibliothek.
(5) Der Telos Verlag legt von jedem vertraglich vereinbarten und zugesandten
Werk eine Sicherungskopie in Form einer pdf-Datei auf einem externen Datenträger
an, wenn es sich um einen Digitaldruck handelt.
(6) Die Höhe der an den Kunden zurück zu zahlenden Tantiemen
richtet sich nach Höhe der Druckkostenbeteiligung: Wenn der Verlag
die Herstellungskosten trägt, erhält der Kunde 10% der erzielten
Nettoeinnahmen; hat der Kunde die Hälfte der Druckkosten übernommen,
erhält er ab dem ersten verkauften Buch 25% des Nettoverkaufspreises
der verkauften Exemplare zurück. Wenn der Kunde die Druckkosten vollständig
trägt, erhält er 75% des Nettoverkaufspreises pro verkauftem
Buch zurück. Die Abrechnung erfolgt im ersten Jahr quartalsmäßig,
danach halbjährlich oder jährlich bzw. nach Umsatz.
(7) Der Verlag verpflichtet sich, das Buch für mindestens drei Jahre
ab Erscheinen lieferbar zu halten, es sei denn, der Autor/die Autorin
verzichtet auf Nachdrucke bzw. Neuauflagen. Eine längere Lieferbarkeit
kann vertraglich vereinbart werden. Bei Dissertationen bietet sich eine
Lieferbarkeitdauer von mind. fünf Jahren an. Bei entspr. Nachfrage
werden Neuauflagen und Nachdrucke mit dem Kunden vereinbart. Wenn es der
Kunde wünscht, beteiligt sich der Verlag an den Kosten für weitere
Auflagen und erhält dafür entspr. höhere Gewinnanteile
lt. § 4, 6. Nach Ablauf der festgelegten Frist nicht verkaufte Bücher
können vom Kunden zu den Herstellungskosten zurückgekauft werden,
wenn er es wünscht. Ohne sein Einverständnis werden die Bücher
nicht von der Buchpreisbindung enthoben und verramscht.
(8) Der Verlag legt auf der Verlagswebsite eine eigene Präsentationsseite
für das Buch und den Autor / die Autorin nach Maßgabe der ihm
zur Verfügung gestellten Daten an. Dort wird ggf. auch auf Rezensionen
und Bibliotheken etc. verlinkt.
§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Kunden haben den Verlag unverzüglich zu
informieren, falls unrichtige Daten in den Druckvorlagen oder auf den
Internetseiten des Telos Verlages erscheinen sollten. Solange keine anders
lautenden Informationen vorliegen, geht der Verlag davon aus, dass die
Daten richtig sind. Richtigstellungen können an den Verlag schriftlich
oder per Email übermittelt werden. Handelt es sich um umfangreiche Korrekturen,
die nicht durch den Verlag verursacht wurden, so ist der Verlag berechtigt,
die entstehenden Kosten auf der Basis von Stundensätzen in Rechnung zu
stellen.
(2) Kunden haben vor dem Einsenden Ihre Daten an den Verlag aus Sicherheitsgründen
eine eigene Sicherheitskopie anzufertigen und bei sich zu deponieren.
(3) Kunden haben jede Änderung Ihrer Bankverbindung unverzüglich dem Verlag
mitzuteilen, spätestens jedoch mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderjahresende.
§6 Haftung, Schadensersatzansprüche
(1) Der Verlag prüft weder die Rechtmäßigkeit
noch die Verletzung der Rechte Dritter durch die Veröffentlichung eines
Werkes. Vielmehr lässt sich der Verlag durch den Kunden per Vertrag schriftlich
bestätigen, dass der Kunde diese Arbeit selbst angefertigt hat, dass diese
Arbeit (im Fall einer Dissertation) durch die angegebene Hochschule als
Dissertation genehmigt wurde und dass eine Veröffentlichung dieser Arbeit
keine Rechte Dritter verletzt. Die Urheberrechte an Abbildungen sind vom
Kunden zu klären. Für nachträglich auftretende Schadenersatzansprüche
Dritter hat der Kunde aufzukommen.
(2) Der Verlag ist nicht verpflichtet Nachforschungen anzustellen, wenn
sich die aktuelle Bankverbindung eines Kunden geändert hat. In einem solchen
Fall setzt der Verlag die weiteren Tantiemenzahlungen aus.
(3) Haftung und Schadenersatzansprüche sind, insofern grobe Fahrlässigkeit
ausgeschlossen werden kann, auf den Auftragswert beschränkt.
§7 Zahlungsbedingungen, Preiserhöhungen
(1) Kunden, deren Werke verlegt werden, zahlen
per Einzugsermächtigung oder gegen Rechnung. Die Rechnung wird 14 Tage
nach Auslieferung der Autorenexemplare an den Kunden abzugsfrei fällig.
(2) Es gelten die jeweils aktuelle Preisliste bzw. die im individuellen
Angebot genannten Preise.
§8 Datenschutz, Datensicherheit
1) Kundendaten werden vertraulich behandelt,
ausschließlich der vom Kunden freigegebenen Daten.
§9 Gerichtstand, Ort der Leistungserbringung
(1) Gerichtstand für alle abgeschlossenen Verträge
ist Münster. Es gilt bundesdeutsches Recht. Salvatorische Formel: Sollte
eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
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