Roland Seim
Roland Seim |
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Für Kritiker ist sie ein Relikt der moralinsauren Adenauerära, für Jugendschützer ein Fels in der Brandung einer auf Sex und Gewalt fixierten Kulturindustrie: Am 18. Mai 2004 wird die"Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) - eine unserer letzten Moralinstanzen - 50 Jahre alt. Grund genug, mal einen Blick auf diese typisch deutsche und weltweit einzigartige Bundesoberbehörde zu werfen. Es wäre ein leichtes, sich einmal mehr in die Schar derer einzureihen, die die antiquierte "Giftschrankpraxis" geißeln. Ich spare mir, die zahllosen albernen der rund 15.000 Jugendverbote aufzuzählen, seien es schlüpfrige Pin-up-Kugelschreiber, Sacher-Masochs Buch "Venus im Pelz" oder die Platte "Debil" von der Punk-Band "Die Ärzte". Steilvorlagen für jeden Zensurgegner. In anderen Ländern kommt man ohne staatliche Bevormundung prima zurecht; Verbote machen erst recht neugierig, und nicht zuletzt lösen die Indices den Haben-wollen-Reflex der Kids erst aus und steigern die Preise auf dem Schwarzmarkt. Gerade in Zeiten des Internet, wo jeder halbwegs aufgeschlossene Teenie praktisch alle Absurditäten aufstöbern kann, wirkt die Indizierung von Medienobjekten, die gegen den Jugendschutzgedanken verstoßen, wie ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Die Veränderung der Gesellschaft macht es der BPjM aber auch nicht leicht, ihren bewahrpädagogischen Ansatz zu rechtfertigen: Vom erweiterten Kunstbegriff des postmodernen Anything goes, über Andy Warhols "All is pretty", das Nivellieren von E- und U-Kultur, bis hin zur Big-Brotherisierung unserer ständig irgendwelche gigageilen Superstars suchenden Massenverblödungsindustrie, die nur noch mit Eyecatchern ihre bedürfnisschaffenden Produkte an den abgebrühten Konsumenten bringt, führen dazu, dass sich kaum noch jemand Gedanken über die wahren Werte macht. Man gut, dass es da unsere Bundesprüfer gibt. Weiß man, ob die Normen und Werte ohne deren aufopferungsvolle Tätigkeit nicht noch hemmungsloser preisgegeben worden wären? Nicht auszudenken, welche Dämme ohne ihre Fürsorge vor der Zeit gebrochen wären. Und seien wir mal ehrlich: Ohne Verbote würde uns doch allerlei fehlen: der besondere Kitzel, endlich mit feuchten Fingern und roten Ohren das verruchte Comicheft oder die schlimme Heavy-Metal-Platte aufzustöbern, um festzustellen, dass das Spannendste daran eigentlich der Nimbus des Verbotenen war. Denn die Käseglocke des Jugendbanns ist niemals so luftdicht, dass man nicht einen Blick auf die bösen Dinge erhaschen könnte. Und mit Erreichen der Volljährigkeit wird es dann auch noch legal. Und meistens egal. Aber ein Land der Mülltrenner und Joghurtbecherausspüler
kriegt die Behörden, die es verdient. So verwundert es nicht wirklich,
wenn der Deutsche es nicht ungern sieht, wenn sich eine staatliche Stelle
auch um den scheinbaren medialen Unrat kümmert. Damit es nicht so weit kommt, wurde am 18. Mai 1954 die Bundesprüfstelle mit gerichtsähnlicher Funktion gegründet. Seitdem machen es sich Berufsbesorgte in ständig wechselnder Gremienbesetzung unter der Leitung ihrer derzeitigen Vorsitzenden, Elke Monssen-Engberding, zur Aufgabe, gefährdungsgeneigte Halbwüchsige vor "Schmutz&Schund" zu bewahren, indem sie bis auf Tageszeitungen und Radio-/TV-Sendungen praktisch alle Medienobjekte "indizieren" können, was bedeutet, dass sie einem Jugendbann und heftigen Vertriebsbeschränkungen unterliegen. Sie dürfen z.B. nicht beworben, per Post verschickt oder bei eBay gehandelt werden. Und das für mindestens 25 Jahre. Uncoole Spaßbremse oder notwendiges sozialhygienisches Regulativum? Nach Jahrzehnten des spießigen Herummäkelns an Schamhaaren, blanken Busen oder Drogentipps, zeigt sich auch die BPjM gelegentlich gegenüber den Wandlungen des Zeitgeistes nicht uneinsichtig. So werden keine von der Freiwilligen Selbstkontrolle freigegebenen Filme oder PC-Spiele mehr indiziert, es landen kaum noch Comics auf dem Index, und man konzentriert sich eher auf rechtsextreme Inhalte. Und nicht zuletzt werden Indizierungen, die bis letztes Jahr noch wie ein bürokratischer Priapismus "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" waren, jetzt schon nach 25 Jahren automatisch aufgehoben (es sei denn, die Dinge werden wieder indiziert). Bedenklicher muten die gerichtlichen Totalverbote an, von denen es Hunderte gibt, z.B. im Filmbereich "Braindead", "Tanz der Teufel", "Texas Chainsaw Massacre" und aktuell "Blood Feast" von 1963 (!). Selbst Frank Trebbins Filmlexikon "Die Angst sitzt neben Dir" (als CD-ROM) wurde vom Amtsgericht Tiergarten beschlagnahmt und darf nicht mehr gehandelt werden. Auch wenn manches im letzten halben Jahrhundert besser wurde - statt auf eine Förderung der Medienkompetenz setzt man hierzulande selbst beim mündigen Bürger offenbar immer noch auf die normative Kraft des faktischen Totalverbotes. Alles wird gut? Kommt drauf an, wen man fragt. Von Lehrern
geliebt, von Verlegern gefürchtet, von Sammlern geschätzt, rüsten
sich Index und Prüfstelle für die nächsten 50 Jahre. Na
dann - Prost!
(Eine gekürzte und redaktionell veränderte Fassung des Textes erschien am 18.05.2004 in der taz, eine Richtigstellung stand dort am 19.05.2004, und Spiegel-Online verlinkt darauf) Siehe auch Roland Seims weiteren Text zum gleichen Anlass, der beim Online-Magazin Telepolis erschienen ist und u.a. bei perlentaucher.de getickert wurde |