Interview von Fred Spenner mit
Dr. Roland Seim für das Fanzine "Underdog"
#6/2003, S. 59-66
Interview von Fred Spenner mit
Dr. Roland Seim für das Fanzine "Underdog"
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1. Warum sollte es (nicht?) eine einheitliche zensurfreie Medienlandschaft in den EU-Staaten geben? Einheitliche Regelungen wären zwar übersichtlich - aber auch ein bisschen langweilig, wenn traditionell tolerantere Länder sich auf einer Stufe mit eher konservativeren wiederfänden. Pragmatisch gesehen sind solche Forderungen ziemlich unrealistisch, wenn man bedenkt, wie schwer sich die EU selbst bei deutlich simpleren Bestimmungen tut. Historisch und geografisch gesehen gab es noch nie völlig zensurfreie Gebiete, in denen alles allen zugänglich war. Das ist vermutlich auch gar nicht wünschenswert, denn bestimmte Medien sind für Minderjährige, die noch nicht über eine entsprechende Fähigkeit der richtigen Einordnung und Verarbeitung des Gesehenen verfügen, einfach nicht geeignet. Selbst die Globalisierung von Informationsströmen im Internet hat nicht dazu geführt, dass die einzelnen Staaten ihre jeweiligen Empfindlichkeiten überwanden. China z.B. beschränkt den Internetzugang und bestraft etwa regimekritische Äußerungen. In fundamentalistischen Staaten sind viele Bücher oder Filme wegen "Gotteslästerung" untersagt. Bei uns sind vor allem Hardcore-Pornografie, Gewaltverherrlichung und Nazi-Ideologie verboten (derzeit über 500 Medienobjekte). Viele dieser Verbote erscheinen fragwürdig, andere verständlich. So sollten Inhalte, die zu aggressivem Rassenhass aufstacheln, zu Gewalt gegen Minderheiten aufrufen oder reale Verbrechen (z.B. im Fall von Kinderpornografie) wiedergeben, verboten werden können. Gerade letztere sind in praktisch allen zivilisierten Ländern der Welt untersagt. Was hingegen erfundene Kunstprodukte wie z.B. Spielfilme, Bücher, Tonträger, Comics, PC-Spiele etc. angeht, so bin ich der Meinung, dass vieles zu Unrecht verboten oder zensiert wird. Nicht zuletzt im Hinblick auf einen europäischen Einigungsprozess müssen einheitliche Regelungen gefunden werden, auch um Wettbewerbverzerrungen zu verhindern. Es ist ja schwer einzusehen, warum viele der Filme, die in Deutschland verboten sind, etwa in Holland, Belgien oder Skandinavien frei verkäuflich sind, ohne dass es dort zu den hier befürchteten "sozialschädlichen" Folgen käme.
Irgendwas ist immer. Ein Land, das seinen Müll trennt (was sicherlich richtig ist) und die Joghurt-Becher spült, bevor sie weg geschmissen werden, möchte wohl auch seinen "medialen Müll" ordentlich entsorgt sehen: "Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen". Ich vermute, in Deutschland ist die Neigung ausgeprägter, den Staat für alles mögliche verantwortlich zu machen, als in anderen Ländern. Die Vollkasko-Versicherungsmentalität verlangt nach einen Rundumschutz vor allen Unwägbarkeiten. Angesichts der unübersichtlichen "Bedrohungen" durch neue Medien delegiert der Bürger seine Verantwortung gerne an die Obrigkeit - z.B. in Form der weltweit einmaligen Bundesprüfstelle - und verlangt vom Staat, durch Gesetze, Verordnungen und Institutionen die Einhaltung von Grenzen. Die Machthaber sehen das natürlich nicht ungern, da der Status quo aufrecht erhalten bleiben soll. Gerade wenn irgendwas schief läuft - z.B. bei solchen Einzelkatastrophen wie dem Schulmassaker von Erfurt - wird der Ruf nach einem härteren staatlichen Vorgehen und schärferen Gesetzen laut. Und prompt gab es im April 2003 ein neues Jugendschutzgesetz und ein neues Waffengesetz. In Italien z.B. nimmt man die Regierung nicht so wirklich wichtig (sonst hätten sie dort auch nicht so viele Regierungswechsel gehabt). Traditionell liberalere und tolerantere Gegenden wie die Benelux-Länder oder Skandinavien haben ein eher entspannteres bis lässigeres Verhältnis zur Obrigkeit und meinen weniger, dass Medien einen so schädlichen Einfluss hätten, dass sie deswegen ihre Bürgerrechte einschränken sollten. Aber auch in England werden Filme geschnitten und durch eine FSK-artige Behörde mit Altersfreigaben versehen. Grundsätzlich ist das Rating-Prinzip ja auch nicht verkehrt, wenn Erwachsene danach noch die Chance haben, den Film ihrer Wahl ungeschnitten sehen zu können.
Zwar wird im Kapitalismus alles produziert, was sich verkaufen
lässt (und "Sex&Violence" geht immer), aber neben Gesetzen,
die allerlei untersagen, ist es häufig auch die negative Imagewirkung,
die viele Firmen vermeiden wollen. Die meisten wollen einfach keinen Ärger
und entfernen dann lieber die ein oder andere anstößige Szene.
Gerade in den USA gibt es einflussreiche Verbände (religiöser
und politischer Art), die im Film immer noch als Teufelswerk sehen. Bizarre
Firmen wie "CleanFlick" schneiden einfach alle ihrer Meinung
nach undezenten Szenen raus und verkaufen den Torso dann als familienfreundliche
Massenware. Dagegen haben einige Filmproduzenten geklagt, da ihre Werke
schließlich urheberrechtlich geschützt seien (und sie an dieser
Form der unfreiwilligen Vermarktung nicht mitverdienen). Große Unternehmen
wie Disney sind seit jeher darauf bedacht, möglichst kinderkompatibel
zu erscheinen und unterwerfen sich schon bei den Dreharbeiten einer Selbstzensur,
die auch auf den Firmengründer Walt zurück geht.
Nun, man muss unterscheiden zwischen Indizierung durch die
BPjM und Totalverbot durch ein Gericht. Die Bundesprüfstelle kann
nur Jugendverbote und Vertriebsbeschränkungen verfügen, Gerichte
hingegen können die bundesweite Beschlagnahme/Einziehung und somit
auch ein Erwachsenenverbot anordnen. Auch wenn diese wie jene Entscheidungen
oft schwer nachvollziehbar erscheinen - "willkürlich" sind
sie nicht wirklich, sondern basieren auf Recht und Gesetz. Dass dieses
allerdings auslegungsfähig ist, steht auf einem anderen Blatt. Eine
Indizierung muss nicht unbedingt das Ende des Produktes bedeuten, wirkt
sich aber doch eher ungünstig auf die massenhafte Verbreitungsmöglichkeit
aus. In aller Regel greift eine Indizierung erst Monate nach Veröffentlichung
des Werkes. Nach alter Jugendschutzgesetzeslage schienen z.B. die PC-Spielehersteller
das mit eingeplant zu haben, und sie zusehen mussten, dass bis zur Indizierung
der Verkauf sich gerechnet hat. Seit dem 1. April 2003 müssen auch
diese Spiele vor der Veröffentlichung geprüft werden und laufen
durch die kontrollierte Altersfreigabe dann kaum noch Gefahr, auf dem
Index zu landen. Schützen kann man sich als Hersteller nicht wirklich
davor, denn viele Entscheidungen sind in der Tat merkwürdig und unvorhersehbar.
So konnten die Autoren des Kinderbuches "Mein erstes Shopping-Buch"
durchaus nicht ahnen, dass ihr Werk ein Jugendverbot erhält. Der
Rechtsstreit dauert übrigens noch an. Auch die "Die Ärzte",
die "Fantastischen Vier" oder "Atari Teenage Riot"
dürften einigermaßen überrascht gewesen sein, als einige
ihrer Platten plötzlich neben all dem Nazi-Zeug und Schmuddelkram
standen. Die Reaktion der Medienschaffenden ist unterschiedlich, und reicht
vom trotzigen "jetzt erst recht" bis zum Schwanzeinkneifen.
Konfliktvermeidung durch Selbstzensur ist ein häufiger Reflex vor
allem der Firmen, die in erster Linie keinen Ärger wollen, sondern
in Ruhe ihren Geschäfte nachgehen möchten. So nahm der renommierte
Suhrkamp Verlag das Buch "Nach dem Terror" von Ted Honderich
unlängst aus dem Programm, da es antisemitische Passagen enthalten
soll. Dabei kann es gerade für kleine mutige Hersteller den Ruin
bedeuten, wenn sie in die juristischen Mühlen geraten; so geschehen
beim Alpha Comic Verlag, den nicht zuletzt die jahrelangen Strafprozesse
in die Insolvenz getrieben haben. Dabei wurde kein einziges Alpha-Comic-Buch
indiziert, da fragwürdige Werke (z.B. von Serpieri) nur mit schwarzen
Balken zensiert veröffentlicht worden waren.
Wie kann man sich vor einem Erdbeben oder einer Dürrekatastrophe
schützen? Im Zweifel gar nicht, leider. Wenn man mit dem Feuer spielt
- und gerade Leute wie Oliver Krekel von Astro wissen genau was sie tun,
als er verbotene Filme unter neuem Namen wieder veröffentlichte -
muss man damit rechnen, dass man sich die Finger verbrennt. Aber im Ernst:
Alles, was dem herrschenden Geschmack oder der juristischen Unbedenklichkeit
zuwider läuft, kann zu Ärger führen. Dabei sind die Zivilprozesse
- z.B. wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Beleidigung etc.
- häufig gefährlicher und teurer, als Strafprozesse wegen §§
131 oder 184 StGB bzw. wegen JuSchG. Wie der aktuelle Fall von Maxim Billers
Roman "Esra" zeigt, kann ein solcher Prozess Jahre dauern und
teuer werden. Wenn Autor und Verlag Pech haben, wird das Buch eingestampft
oder darf nur geschwärzt verbreitet werden. Allerdings ist Deutschland
ein Rechtsstaat. Selbst gegen die Entscheidungen der BPjM kann man Widerspruch
einlegen. Und vorher sollte man sich einen vernünftigen Gutachter
und einen Anwalt besorgen, denn so uneinsichtig sind die Bundesprüfer
mittlerweile durchaus nicht. Viele Indizierungsanträge werden auch
abgelehnt oder wieder aufgehoben. Wo sie allerdings wenig Spaß verstehen,
sind rechtsradikale Werke oder kinderpornografische Sachen. 5. Sind Ihrer Meinung nach Indizierungen von Medienprodukten nicht eher Werbung für Bands, Filme, Comics? Kommt drauf an, wie es mit den weiteren Vermarktungschancen
aussieht. In den entsprechenden Fankreisen trägt eine Indizierung
oder gar ein Verbot durchaus zur Wertsteigerung bei (wovon aber der Hersteller
wenig hat). Während indizierte Filme noch z.B. in Videotheken gefunden
werden können und verbotene Filme zu Liebhaberpreisen auf Flohmärkten
und Filmbörsen unter der Hand gehandelt werden, verschwinden indizierte/verbotene
Bücher oder Zeitschriften tatsächlich weitgehend vom Markt,
da kaum ein Buchhändler einen "Giftschrank" unter der Ladentheke
einrichtet (zu teuer, zu "anrüchig"). Und selbst wenn,
dann fragt kaum jemand nach solchen Sachen, da die meisten ja nicht den
"Bundesanzeiger", "BPjM-Aktuell" oder den "JMS-Report"
kennen, wo sie erwähnt werden. Selbst Werbung und der Postversand
sind ja nicht erlaubt. Auch Online-Auktionsplattformen wie eBay säubern
ihre Formate von derlei Angeboten. Verlage dürfen die inkriminierten
Titel nicht einmal mehr im Modernen Antiquariat verramschen, so dass sie
meistens im Reißwolf landen. Indizierte Comics und Tonträger
findet man noch relativ häufig auf Flohmärkten, aber auch hier
haben die Hersteller wenig von dem Handel unter der Hand. Im Bereich rechter
Musik dürfte eine Indizierung durchaus als "Gütesiegel"
gelten. Selbst die BPjM hat mittlerweile erkannt, dass die Nennung der
URLs (die Internetadressen) von indizierten Online-Angeboten einen erheblichen
Werbeeffekt hat. Seit dem 1. April werden sie nicht mehr in "BPjM-Aktuell"
oder im "JMS-Report" veröffentlicht, sondern nur noch in
einer internen "Geheimliste" geführt, die den Providern
dazu dienen soll, Updates für ihre Filterprogramme zu erstellen. 5.1. Wie gefährlich ist der Umgang mit indizierten Produkten bei sogenannten Rechtsrockgruppen in Hinblick auf das Konsumverhalten ihrer Fans? Steigert sich durch die Indizierung nicht eher das Bedürfnis nach dem Tausch und Besitz von Originalpressungen oder indizierten Platten als Sammelobjekte? In dieser Szene kenne ich mich nicht wirklich so gut aus. Aber ich schätze, die Argumentation läuft ungefähr so: Wenn eine Rechtsrock-Band ausländerfeindliche oder staatsfeindliche Texte singt, dann fühlt sie sich in ihrer Haltung natürlich bestärkt, wenn der Staat ihre Titel untersagt. Viele Fans sehen das wohl ähnlich und wollen ihre Solidarität durch den Kauf der Scheiben zeigen. Mittlerweile lassen einige Bands die Inhalte vor der Veröffentlichung von Anwälten prüfen und bringen die heftigen Sachen nur noch bei Konzerten oder verbreiten Live-Mitschnitte auf dem Schwarzmarkt als Bootlegs. Es gibt unterschiedliche Meinungen, inwieweit rechtsextreme Texte zu einer Beeinflussung der Fans führen. Nur die ganz schlichten Gemüter dürften sich ihr Weltbild ausschließlich aus solchen Texten zusammenbasteln. Andererseits setzen sich einfache und dumpfe Botschaften schon im Hirn fest. Simple Antworten auf komplizierte Probleme (wie sie etwa auch die "Bild-Zeitung" vorführt) können durchaus die Einstellungen entsprechend prädisponierter Leute beeinflussen. Wenn man z.B. nur oft genug hört, dass die Ausländer an allem schuld seien, dass Juden geldgierig und verschlagen oder Schwarze blöd seien, dann denken einige schon, dass da vielleicht was dran sein könnte. Ob das Verbot solcher Musik der richtige Weg ist, diese Messages aus den Köpfen zu schaffen, ist natürlich fraglich, aber auch irgendwie verständlich. In aller Regel gilt, das Verbote so oder so die Neugier (und die Preise) steigern.
Das mit dem Hakenkreuz ist so eine Sache. Als verfassungsfeindliches Symbol ist es grundsätzlich zwar verboten, darf aber in zeithistorischen Zusammenhängen und zu Zwecken der politischen Bildung etc. gezeigt werden. Z.B. bekommt "Der Spiegel" keine Probleme, wenn auf dem Cover Hitler mit Swastika-Armbinde zu sehen ist. Die Sorge des Gesetzgebers ist es u.a., dass ein Zeigen in anderen Zusammenhängen dieses NS-Symbol und damit die Gräuel des Regimes verharmlosen könnte. Andererseits kann man mit praktisch keinem anderen Zeichen international so schnell so viel Aufmerksamkeit erlangen wie mit dem Hakenkreuz. Einem Polizisten eine entspr. Armbinde anzuzeichnen würde ihn auf eine Stufe mit den Nazi-Verbrechern stellen, was so einfach nicht stimmt und zurecht als Beleidigung geahndet würde. Deutschland ist kein Faschismus, insofern schießen die Anti-Fa-Leute oft übers Ziel hinaus. Eindeutig antifaschistische Logos wie das Piktogramm, auf dem eine Figur ein Hakenkreuz in den Mülleimer wirft, müsste schon eher erlaubt sein, da es in die richtige Richtung geht. Aber wie gesagt ist die Befürchtung, das Symbol könne durch inflationäre und profane Verwendung in allen möglichen Zusammenhängen verharmlost werden, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Tja, da gibt's eine persönliche und eine berufliche Seite. Die persönliche ist, dass ich aus einem zwar recht toleranten und liberalen Elternhaus stamme, wo aber trotzdem darauf geachtet wurde, dass wir als Kinder etwa bestimmte Sachen im Fernsehen nicht gucken sollten (z.B. "Ein Herz und eine Seele", "Aktenzeichen XY" etc.). Das weckt natürlich die Neugier. Schon seit den frühen 80er Jahren, als sich Videos verbreiteten, fand ich besonders die Filme spannend, die man eigentlich nicht sehen durfte. Sozusagen als Mutprobe holten wir uns Streifen wie "Man-Eater", "Muttertag", "Caligula" und "Tanz der Teufel". Je mehr ich mich damit befasste, desto mehr Zensurfälle auch in anderen Bereichen wie Comics, Büchern und Musik stellte ich fest. Das war und ist sehr spannend und für mich als Sammler gewissermaßen eine sportliche Herausforderung an die raren Sachen heranzukommen und sie schließlich wieder einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen zu können. Das führt zum zweiten Punkt: In beruflicher Hinsicht waren es vor allem die Seminare wie "Cultus interdicti" bei meinem damaligen Dozenten Dr. Josef Spiegel, die mich zur wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Thema Gewalt, Verbote und Zensur brachten. Später gaben wir zusammen ein Seminar zu dem Thema, aus dessen Ergebnissen "Ab 18" - Band 1 und eine Wander-Ausstellung entstanden. Schließlich habe ich über Zensur meine Doktorarbeit geschrieben, einen kleinen Verlag gegründet und selber Lehrveranstaltungen am Institut für Soziologie der Uni. Münster gegeben, aus der u.a. die Website www.zensur.org hervorging. Auf unserer Verlagssite www.telos-verlag.de stelle ich u.a. aktuelle Fälle und Links vor. Da das Feedback erfreulich war, haben wir ein weiteres Buch zum Thema herausgebracht und Titel anderer Autoren verlegt. Seit einiger Zeit werde ich als "Zensurexperte" in Radio- und Fernsehsendungen (z.B. bei Dr. Roger Willemsen "Nachtkultur") eingeladen, schreibe Artikel in Fachzeitschriften und Büchern, helfe Kollegen bei der Recherche (selbst Rechtsanwälte fragen bei entspr. Fällen an) und halte Reden (lustigerweise sogar für die Adenauer-Stiftung, die gar nicht so spießig ist, wie man vermuten könnte). Mich interessieren die Veränderung von Zeitgeist und Wertewandel. Ich dokumentiere leidenschaftlich gerne, was eigentlich aus dem Bewusstsein verbannt werden soll. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bietet mir da gewissermaßen ein legales Schlupfloch, die Folgen der Zensur zu umgehen. Wenn selbst das Schreiben über Zensur und Verbote auch noch zensiert oder verboten würde, dann müsste man sich wirklich Sorgen über unsere Gesellschaft machen!
Es kommt drauf an, wie der Jurist sagt. Bei dieser Problematik
kollidieren verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte: Die Meinungs-
und Kunstfreiheit auf der einen und die Menschenwürde, der Jugendschutz
und die Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite. In einer Einzelfallabwägung
gilt es nun zu prüfen, ob das Medienprodukt eine gewisse "Werkhöhe"
und einen kreativen, originären Gestaltungswillen hat, die es zu
einem Kunstwerk machen könnte. Wenn der sozialschädliche Charakter
nicht deutlich überwiegt (z.B. ein realistisches Gemälde, das
etwa einen Nazi bei der Vergewaltigung oder dem Mord von Kindern verherrlicht,
dürfte unabhängig von der Qualität der Malerei verboten
werden), dann dürfte eine Verbreitung erlaubt sein. Allerdings sind
die Fälle nur selten so eindeutig. Schwierig wird es bei Grenzfällen,
wie etwa dem LP-Cover "Eating Lamb" von NOFX, das wegen Sodomie
verboten wurde - eine wie ich finde lächerliche Entscheidung (siehe
unser Buch "Ab 18" - Band 2). 9. Bei den DEAD KENNEDYS sorgte ein Bild von H.
R. Giger ('Penis landscape'), das der FRANKENCHRIST-LP als Poster beilag,
für eine Anklage, "schädliches Material an Minderjährige
vertrieben zu haben". Kirche und konservative Bedenkenträger haben zumeist eine gewichtigere Lobby als Vertreter der Populärkultur. Die mühselige Vermittlung von künstlerischen Werten und Freiheiten sowie eines Verständnisses für sperrige Themen ist halt schwieriger als ein Verbot zu fordern. Das versteht selbst der größte Depp. Andererseits ist man aber nicht völlig machtlos. Jello Biafra wurde ja in den USA letztlich vom Vorwurf der Verbreitung von "harmful matters" freigesprochen. In Deutschland ist die Posterbeilage übrigens seit 1986 immer noch indiziert. Erigierte Penisse - zumal wenn sie wie bei Giger in Massen auftauchen - gelten nun mal, auch wenn sie künstlerisch verfremdet daherkommen, als "Pornografie" oder zumindest als "jugendgefährdend", vor allem wenn sie einem frei verkäuflichen Produkt wie einer Schallplatte beiliegen, dessen Zielgruppe Teenager sind. Wäre das Bild in einer Galerie ausgestellt worden, hätte es wohl kaum Probleme gegeben. Auch die Giger-Kataloge (die z.B. beim Taschen Verlag erschienen sind) blieben soweit ich weiß unbehelligt. Es kommt halt auf den Kontext an, in dem die Sachen veröffentlicht werden.
Der Soziologe Niklas Luhmann meinte sinngemäß,
dass alles, was wir von der Welt wüssten, wir durch die Massenmedien
erfahren hätten. Natürlich beeinflussen uns Medieninhalte in
mehr oder weniger großem Umfang. Wer wollte nicht als Kind Ritter,
Pirat, Karate-Meister oder Robin Hood sein, nachdem er einen entsprechenden
Film gesehen hatte. Der coole Griff von Vampir Spike in "Buffy"
zur postfinalen Zigarette dürfte vermutlich ähnlich viele Jungs
zum Rauchen animieren, wie die mageren Models in der Werbung die Mädels
in die Bulimie treiben. Gerne wird auf Goethes Briefroman "Die Leiden
des jungen Werthers" verwiesen, der nach seinem Erscheinen 1774 zahlreiche
pubertierende Leser in den Freitod getrieben haben soll, worauf er in
einigen Gegenden verboten wurde.
Wenn ich Sie richtig verstehe meinen Sie, dass die Gesetze wegen eines öffentlichen Aufschreis der Bevölkerung verschärft wurden. Das dürfte so stimmen. In der schnelllebigen und sensationsgeilen Medienwelt muss jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf gejagt werden, um für die Quote zu sorgen. Bad news are good news. If it don't bleeds, it won't leads. Politik und Gesetzgeber müssen natürlich irgendwie reagieren, wenn die öffentliche Sicherheit z.B. durch Waffenfetischisten oder durchgeknallte Teenies gefährdet scheint. Etwa bei der Bedrohung durch die RAF-Terroristen in den späten 70er-Jahren rüstete die "wehrhafte Demokratie" enorm auf. Rasterfahndung, Radikalenerlasse, Berufsverbote, Anti-Terror-Einheiten und Notstandsgesetze schränkten die Freiheiten massiv ein. Aber die meisten Bürger hatten das Gefühl, das sei ok so, wenn damit nur die Terroristen gefasst werden könnten. Ähnlich heutzutage, wo im Bush-Land nach dem 11.9. die islamistische Terrorbedrohung praktisch alle Bürgerrechte einschränkt. Es ist eine Frage, wie die Medien solche Eingriffe präsentieren. Wenn man den sog. mündigen Bürger nur richtig fragt, kann man fast alles durchsetzen... Nur wenige besitzen eine Gelassenheit, die ihr Fähnlein nicht abhängig von tagesaktuellen Katastrophen in den Wind hängt. Unerfreulich ist dabei, dass das aufgeregte "gesunde Volksempfinden" eine kürzere Halbwertszeit hat, als die Gesetze, die daraufhin erlassen werden. In anderen Worten: "Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang", wie Schiller mal formulierte.
Es ist klar, dass viele Medieninhalte für Kinder echt nicht geeignet sind. Ich finde, Jugendschützer sollten das spießig-muffige Image des Spielverderbers ablegen und sich eher als Partner der Minderjährigen verstehen, die ihnen verständnisvoll Medienkompetenz und Tipps zur Entwicklung des eigenen Geschmacks vermitteln können. Erwachsene haben gegenüber Jugendlichen aber nicht nur einen gewissen Erfahrungsvorsprung, sondern auch Defizite, in Sonderheit, was die neuen Medien angeht. Da ist ein partnerschaftliches Voneinander-Lernen sicherlich besser als Verbote. Wichtiger als Minderjährige vor bestimmten Medien zu bewahren ist meines Erachtens, ihnen ein Rüstzeug zur selbstständigen Beurteilung der Welt, Empathie und ein Grundvertrauen zu vermitteln, damit sie auch mit den zwangsläufig vorhandenen grausamen und irritierenden Dingen zurecht kommen können. Eine (Medien-)welt, die vorlebt, dass der Ehrliche der Dumme ist, dass Sex und Gewalt Hingucker sind, die praktisch jedes Produkt besser verkäuflich machen, strahlt eine Doppelmoral aus, die den institutionalisierten Jugendschutz in den Augen der Kids eh unglaubwürdig macht.
Auch das neue JuSchG setzt auf das Prinzip des Verbotes, der Einschränkung und der Bevormundung. Es gibt immer noch allerlei (Selbst-)Kontroll-Gremien, sich im Kompetenzgerangel um die richtigen Entscheidungen befinden. Die Stärkung der BPjM ist m.E. ein Signal in die falsche Richtung. Das Entfernen von indizierten Medien nach 25 Jahren vom Index ist genauso albern wie die "ewige" Verweildauer von früher. Das Führen von Geheimlisten für die Online-Angebote mag zwar nachvollziehbar sein, widerspricht aber m.E. der Informationsfreiheit des Grundgesetzes. Begriffe wie Pornografie, Gewaltverherrlichung, Menschenwürde etc. werden nach wie vor dekontextualisiert betrachtet. Eine wirklich schlüssige Definition kann es nicht geben. Juristen und Jugendschützer hingegen suggerieren, sie wüssten, was gefährlich und was erlaubt ist. Leider werden nur selten kompetente Sachverständige als Gutachter hinzugezogen.
Filme: Da gibt es sehr viele, einige meiner "all-time-favourites"
sind: Matrix, The Dead Zone, Taxi Driver, Die Zeitmaschine (das Original,
nicht die alberne Neuverfilmung), Falling down, American Beauty. Zur Website vom Underdog-Fanzine
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