Letzte Aktualisierung am: 27.12.2023 - Um zur Hauptseite zu kommen, bitte hier klicken

News zum Thema Zensur.

Eine Sammlung von Dr. Roland Seim, die der zeitgeschichtlichen Information im Sinne von Art. 5 (insb. Abs. 3) GG und §§ 86,2,3 und 131, Abs. 3 StGB dient.

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"Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant, wenn es nicht verboten wäre", meinte der amerikanische Literatur-Nobelpreisträger William Faulkner.

News:

- Nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine und im Gaza-Streifen haben sich die Grenzen des Sag- und Zeigbaren spürbar verändert. Politisch Unerwünschtes oder Fragwürdiges wird häufig einer Depublikation unterworfen, wie etwa der Fall Greta Thunberg zeigt.
- Jan Böhmermanns Ausgabe von "ZDF Magazin Royale" über rituelle sexualisierte Gewalt wurde im Dezember 2023 aus der Mediathek entfernt, da sie "zu undifferenziert" sei und eine "verhetzende Wirkung haben könnte", wie es in der Beschwerde beim Fernsehrat hieß.
- Seit Anfang 2022 veröffentlicht die Bundesprüfstelle/Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz nicht mehr die Listen der beschlagnahmten Medienobjekte.
- Am 5.9.2019 konnten Christian Bartsch (Turbine Medien) und Roland Seim bei der Bundesprüfstelle eine Listenstreichung von Wes Cravens Erstlingsfilm "Last House On The Left" erwirken (weitere Infos).
- Am 23.1.2019 hob das LG Berlin die Beschlagnahme des Films "Zombie - Dawn of the Dead" wieder auf.
- Wegen formaljuristischer Mängel musste die Bundesprüfstelle im Mai Bushidos Album "Sonny Black" wieder vom Index nehmen.
- Während Teil 1 und 2 von "Jung, Brutal, Gutaussehend" von Farid Bang und Kollegah 2012 und 2014 indiziert wurden, erhielten die deutschen Gangsta-Rapper 2018 für den 3. Teil einen "Echo", was nicht zuletzt wegen antisemitischer, homophober und frauenverachtender Texte zu einigen Irritationen und zahlreicher Kritik führte. Es entbrannte ein Streit um die Grenzen der Kunstfreiheit, um die Vorbildfunktion von Pop-Stars, um den guten Geschmack, und um gesellschaftlich tolerierbare Inhalte. Die Bundesprüfstelle prüft derzeit eine Indizierung dieses No. 1-Albums.
- Am 26.02.2018 indiziert die Bundesprüfstelle einen Nachdruck von Adolf Hitlers "Mein Kampf".
- Der Bundesinnenminister plant die Überwachung digitaler Geräte durch Einbau einer Sicherheitslücke für den staatlichen Zugriff und "Staats-Trojaner" (vgl. netzpolitik.org).
- Ein typischer Fall von Selbstzensur stellt die Entschärfung des PC-Spiels "Wolfenstein 2" dar. Sämtliche Hakenkreuze wurden für die deutsche Vermarktung durch Dreiecke ersetzt, es gibt keine "Nazis", sondern nur "das Regime", dem "Kanzler" wurde das Bärtchen entfernt und sämtlichen jüdischen Figuren wurden andere Identitäten gegeben (siehe SZ, 16.11.2017, S. 11).
- Nach dem Verbot der rechtsradikalen Plattform altermedia hat Bundesinnenminister de Maizière am 25.8.2017 die linksautonome Internetplattform www.linksunten.indymedia.org wegen verfassungsfeindlicher Inhalte, Aufruf zu Straftaten etc. verboten. Reporter ohne Grenzen kritisiert die Verbotsverfügung.
- Bei der documenta 14 wird die Aufführung der Performance "Auschwitz on the Beach" von Franco Berardi im August 2017 abgesagt.
- Die Autoren der unautorisierten Kohl-Biografie "Vermächtnis" wurden u.a. wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes zu einer Million Euro Schmerzensgeld/Schadenersatz verurteilt.
- Mit seinem Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet erregte Jusitzminister Maas den Unmut von Meinungsfreiheitsbefürwortern, läge die Definitionshoheit dann in privatwirtschaftlichen Händen (siehe SZ)
- Die Bundesregierung zensierte den Armutsbericht 2017 um missliebige Passagen (vgl. Die ZEIT)
- Anfang 2018 wird §103 StGB (Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern) abgeschafft. Die Majestätsbeleidigung stammt noch aus dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 und war durch Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" wieder aus der Versenkung aufgetaucht. Der türkische Staatspräsident klagte u.a. auf der Grundlage dieses Paragraphen. Das Verfahren wurde eingestellt.
- Die argentinische Künstlerin Marta Minujin hat auf der documenta 14 in Kassel ein Parthenon der verbotenen Bücher errichtet (hier zur Liste, pdf, ca. 2500 S.). Die "Kasseler Liste" steht online.
- Das VG Köln lehnt am 2.9.2016 die Index-Streichnung von Bushidos No. 1-Album "Sonny Black" ab, da es jugendgefährdend sei.
- Nach 32 Jahren hob Anfang August 2016 das AG Tiergarten die Beschlagnahme von Sam Raimis Horror-Klassiker "Tanz der Teufel/Evil Dead" auf. Auch die Bundesprüfstelle hat den Horror-Klassiker nun vom Index gestrichen. Die FSK hat m.W. eine "ab 16"-Freigabe erteilt.
- Das LG Halle/Saale hat im Juni 2016 das Gemälde "Rapunzel 4" der Künstlerin Julia Wegat wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des darauf abgebildeten Mädchens verboten. Die Künstlerin reicht Verfassungsbeschwerde ein (hier weitere Infos).
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann, dessen Schmähgedicht gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan gegen §§ 103 StGB und 185 verstoßen soll. Aus der Mediathek des ZDF wurde der Beitrag gelöscht. Wegen des Extra-3-Liedes über Erdogan hatte der Präsident den deutschen Botschafter einbestellt. Strafrelevant war diese Satire allerdings nicht. Gegen Teile von Böhmermanns "Schmähgedicht" hat das LG Hamburg am 17.5. eine einstweilige Verfügung erlassen. Teile des Gedichtes darf Böhmermann nicht wiederholen.
- Seit Mitte Februar 2016 verwendet Google für Deutschland das Geoblocking. Damit werden keine Treffer mehr angezeigt, die dem "Recht auf Vergessen" zuwiderlaufen, wenn man z.B. über google.com sucht. Aber es betrifft vermutlich auch indizierte oder sonstig illegale URLs, die man über andere Länder finden könnte.
- Der Bundesinnenminister hat am 27.1.2016 die rechtsextreme Internet-Plattform altermedia.info verbieten und schließen lassen, da dort u.a. strafbare und ausländerfeindliche Äußerungen veröffentlicht worden waren. Der Generalbundesanwalt ermittelt (Spiegel).
- Die arte-Dokumentation "Täuschung - Die Metode Reagan" wurde 2015 aus dem Netz genommen, da sei politisch zu brisant gewesen sein soll (hier zu weiteren Infos).
- Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft Ende Juli 2015 gegen netzpolitik.org wegen angeblichen Landesverrates haben breites Unverständnis hervorgerufen und Befürchtungen geweckt, hier werde die Pressefreiheit angegriffen.
- Frank Castorfs Interpretation von Bert Brechts Stück "Baal" am Residenztheater München wurde auf Drängen der Brecht-Erben und des Suhrkamp-Verlags Ende Februar 2015 verboten, da die Inszenierung nicht werktreu genug sei und u.a. Zitate anderer Autoren wie A. Rimbaud verwendet werden.
- Einen Angriff auf die Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit in seiner brutalsten Form stellen die Terrormorde gegen die französischen Satiriker des Blattes Charlie Hebdo am 7.1. in Paris dar.
- Nach dem Urteil des LG Köln am 13.11.2014 dürfen einige Passagen in dem Buch "Vermächtnis" über Helmut Kohl nicht mehr verbreitet werden. Die ausgelieferten Exemplare des Buches dürfen verkauft werden.
- 32 Jahre nach Erscheinen wurde am 31.3.2014 der Tonträger "Ein Volk steht hinter uns" der Punk-Band "Normahl" indiziert. Die Indizierung wurde Ende Dezember 2015 wieder aufgehoben.
- Am 6.2.2014 entschied die Bundesprüfstelle, den "Frei.Wild"-Song "Rache muss sein" von ihrem Debütalbum nicht zu indizieren.
- Das Essener Folkwang-Museum sagte eine geplante Ausstellung über die Polaroid-Fotos des Künstlers Balthus Anfang Februar wegen möglicher juristischer Konsequenzen ab. Gezeigt werden sollten die Fotos von jungen, z.T. weitgehend unbekleideten Mädchen, die als Vorstudien für seine Gemälde dienten. Das Essener Jugendamt meinte, die Fotos "liegen nicht im Toleranzbereich".
- Matthias Matussek versuchte, die Ausstrahlung der am 11.7. aufgezeichneten und für den 10.8. geplanten Folge von Kurt "Krömer - Late Nicht Show" (ARD) zu verhindern oder zumindest, einige Passagen streichen zu lassen (Die Welt). Das LG Hamburg lehnte seinen Antrag auf einstweilige Verfügung am 9.8. allerdings ab.
- Die Bundesprüfstelle indiziert im Juli Bushidos umstrittenen Song "Stress ohne Grund" auf der CD NWA von Shindy ; einige im Lied diffamierte Politiker erstatten Anzeige. Das OVG Münster hebt die Indizierung wieder auf, da der Kunstcharakter nicht hinreichend berücksichtigt worden sei.
- Der WDR streicht im Juni den religionskritischen Satirebeitrag "Dunk dem Herrn!" von Carolin Kebekus aus ihrer Sendung "Kebekus!".
- Die Deutsche Oper am Rhein in Düsseldorf setzt im Mai 2013 die Wagner-Oper Tannhäuser u.a. nach Protesten wegen der in der Inszenierung vorkommenden "Nazi-Bezügen" ab (Spiegel).
- Nike zieht ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Boston Massacre" zurück (Spiegel).
- Wegen des 31-jährigen Tonträgers "Ein Volk steht hinter uns" hat die Punk-Band "Normahl" nun Ärger mit der Justiz wegen § 131 StGB. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme waren die Folge (Presse-Infos).
- Die "Loriot-Biographie" wurde wegen Urheberrechtstreitigkeiten gerichtlich vom Markt genommen (Spiegel).
- Eine merkwürdige political correctness lässt sich bei der "Reinigung" von Kinderbuchklassikern beobachten: Ob von Astrid Lindgren, Otfried Preußler oder Enid Blyton - zeithistorische Couleur durch Worte wie "Negerkönig", "Negerlein" oder "Schuhe wichsen" sollen entfernt werden.
- Prof. Christian Pfeiffer, mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche beauftragter Kriminologe, sprach von einer Zensur seiner Forschung, da die Kirche bestimmte Passagen nicht veröffentlicht sehen wollte.
- In Jörg Kachelmanns Buch "Recht und Gerechtigkeit" mussten alle Stellen, an denen der Name einer bestimmten Frau erschien, geschwärzt werden.
- Das katholische Hetz-Portal "kreuz.net" wurde nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Volksverhetzung vom Netz genommen.
- Im "Armutsbericht" der Bundesregierung wurden einige Passagen "geschönt".
- Ein französisches Gericht hat die weitere Verbreitung von Oben-ohne-Paparazzi-Fotos der Gemahlin von Prinz William, Catherine, verboten (Spiegel).
- In Deutschland ist man sich uneinig, ob das antiislamische Schmähvideo "Die Unschuld der Muslime" öffentlich gezeigt werden darf. Nach internationalen gewalttätigen Protesten könnte auch bei uns die öffentliche Sicherheit in Gefahr sein (Spiegel).
- Der Papst lässt die Juli-Ausgabe des Satire-Magazins "Titanic" wegen der Coverbilder "Die undichte Stelle ist gefunden" per Einstweiliger Verfügung durch das LG Hamburg verbieten (SPIEGEL). Titanic kündigt Widerspruch an; der Papst soll auch aufs August-Cover (Spiegel). Am 30.8. zog der Papst die Einstweilige Verfügung zurück. Der Prozess fällt nun aus.
- Der Ehapa-Verlag zensierte ein "Micky Maus"-Heft, da dort das Wort "Holocaust" vorkam (Infos).
- Das AG Tiergarten hat eine bundesweite Beschlagnahme von "Saw VII - Die Vollendung" angeordnet. Eine um 48 Sekunden gekürzte Fassung darf weiterhin verkauft werden (weitere Infos hier). Unlängst wurde das Verbot wieder aufgehoben.
- Twitter plant länderspezfische Zensureingriffe (Spiegel).
- Nach Einspruch des Bay. Finanzministeriums als Rechteinhaber an Hitlers "Mein Kampf" dürfen Auszüge in den "Zeitungszeugen" nur unleserlich gemacht verbreitet werden.
- Bundespräsident Wulff versucht durch Anrufe bei der "Bild", unerwünschte Berichterstattungen über seine Kredit-Affäre zu verhindern.
- Die Bundesprüfstelle indizierte am 31.5.2011 den Punk-Klassiker "Wir wollen keine Bullenschweine" und den Tonträger "Slime 1" der Hamburger Band Slime.
- Wie Historiker unlängst ermittelten, sind rund 7,5 Mio. teils bis zu 60 Jahre alte Akten des BND und des Bundeskanzleramtes u.a. im Bundesarchiv als geheim klassifiziert der Öffentlichkeit verborgen.
- Die vom BVerfG untersagte Vorratsdatenspeicherung soll laut EU nun auch bei uns stattfinden, was u.a. zu einer größeren Netz-Kontrolle führen dürfte (SPIEGEL).
- Der neue Roman "Last exit Volksdorf", C. H. Beck Verlag, von Tina Uebel darf nach einer Unterlassungsaufforderung nicht mehr ausgeliefert werden. Ein Protagonist hatte sich erkannt und Klage eingereicht (kulturnews).
- Wegen einer einstweiligen Verfügung musste auch das "Traumschiff"-Buch von Christoph Maria Herbst Anfang Februar 2011 aus dem Buchhandel zurückgezogen werden (meedia).
- Das "Tyrannen Quartett" wurde von der Spielwarenmesse verbannt und der Stand geschlossen. Nun ermittelt der Staatsanwalt (Infos hier).
- Der WDR gibt nach 30 Jahren einen Wallraff-Film frei (SPIEGEL).
- In Bayern wurde ein Schulbuch wegen eines religionskritischen Textes zensiert (SPIEGEL).
- Nach einer Unterlassungsklage soll das Buch "Die Meinungsmacher" nun aus dem Handel verschwinden (meedia).
- Apple verbietet in seinem Shop solche Apps für iPhones, die zuviel nackte Haut oder Unbekleidete zeigen. Es sollen schon rund 5.000 Angebote aus dem App-Store entfernt worden sein (meedia.de). Apple erwägt einen "explicit" Shopbereich (SPIEGEL). Siehe auch Kulturzeit. Außerdem wird manche politische Satire entfernt (SPIEGEL).
- Nach "Manhunt" beschlagnahmte das AG München nun auch das Playstation-Spiel "Manhunt 2" und die Wii-Version.
- In der Google-Statistik ist Deutschland nach Brasilien "Vize-Weltmeister" in Sachen Zensur (siehe www.google.com/governmentrequests). China fehlt, da die Informationen der chinesischen Geheimhaltung unterliegen (SPIEGEL).
- Die Dresdner Bürgermeisterin klagte erfolgreich in erster Instanz, dass ein Gemälde von Erika Lust, das sie weitgehend unbekleidet darstellt, nicht mehr gezeigt werden darf (SPIEGEL). Auch beim nächsten Termin am 8. April konnte keine Einigung erzielt werden (Abendblatt). Am 16. April entschied das Oberlandesgericht Dresden, das Gemälde sei "ein Bildnis der Zeitgeschichte und eine satirische Darstellung", das gezeigt werden dürfe (SPIEGEL).
- Katholiken beschweren sich beim Presserat wegen der Cover-Karikatur des Satiremagazins "Titanic", April 2010 (tutsi.de). Zudem gab es mehrere Strafanzeigen, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt jedoch abwies.
- Die EU-Kommission will Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten sperren lassen (SPIEGEL). So richtig der Kampf gegen tatsächlichen Missbrauch ist, so problematisch könnte sich eine einzelfallunabhängige Zensurinfrastruktur auf demokratische Kommunikationsformen auswirken. Auch die Justizministerin ist skeptisch (SPIEGEL).
- Skandalrapper Bushido droht nun von unerwarteter Seite Ärger: Da ein Gericht entschied, viele seiner Songs seien Plagiate, sollen nun 11 seiner Alben eingestampft werden (SPIEGEL).
- Die 2. Aufl. von Andree Wernickes Buch "Kartell der Plattmacher", das beschreibt, wie Insolvenzverwalter Milliarden Euro versenken, ist per Einstweiliger Verfügung derzeit nicht mehr erhältlich (tagesspiegel.de).
- Das Kippen der von der Regierung geplanten Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht wird von den Medien als Sieg der Pressefreiheit gefeiert (Pressestimmen hier).
- Das DSF-Format "Ultimate Fighting" soll von den Medienkontrolleuren überprüft werden. Falls es gegen die Menschenwürde verstoße, müsse es verboten werden (sueddeutsche.de).
- Hannelore Elsner erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Autobiographie "Vom schönen Schein und wirklichen Leben" von Dieter Wedel, da es sich bei den Passagen über die 30 Jahre zurückliegende Liaison um "eine unerträgliche Melange aus Unwahrheiten und Indiskretionen" handele (börsenblatt).
- Laut "Die Zeit" zensierte Kulturstaatsminister Neumann einen Ausstellungstext im Historischen Museum (SPIEGEL).
- Das neue "Rammstein"-Album "Liebe ist für alle da" wurde Anfang November 2009 indiziert. Den Antrag stellte Bundesfamilienministerin von der Leyen. Grund für das Jugendverbot war vor allem ein Foto des Covers und der Song "Ich tu dir weh", in dem SM-Praktiken verbreitet würden (telepolis). Die Band veröffentlichte eine entschärfte neue Version, um das Album vermarkten zu können. Gegen die Indizierung erhob die Band Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Im Juni 2010 erfolgte die Listenstreichung.
- Das Verfassungsgericht weist Ende Oktober die Beschwerde von Pornoanbietern im Internet ab. Auch fürderhin muss eine Altersverifikation vorgenommen werden (SPIEGEL).
- Bayerische Jugendschützer wollen das provokative Projekt "Heroin Kids" auf der Website www.vicious-videos.com vom Netz nehmen lassen, da es "entwicklungsbeeinträchtigend" für Minderjährige sei. Die Macher, Corinna Engel und Christian Kaiser, zwei junge Künstler aus München, die sich vorwiegend mit Videokunst befassen, versuchen sich gegen das Verbot zu wehren.
- Das AG Tiergarten beschlagnahmte am 26.6.2009 die gekürzte deutsche DVD-Fassung des französischen Horrorfilms "Inside - Was sie will ist in Dir".
- Das von der Bundesprüfstelle mit zahlreichen Indizierungen überzogene HipHop-Label Aggro Berlin hat aufgegeben. Die Plattenfirma ist geschlossen; andere Rap-Labels folgten (SPIEGEL).
- Jugendschützer wollen nun österreichische Webshops indizieren lassen, da dort in Deutschland indizierte PC-Spiele angeboten würden (SPIEGEL).
- Der BGH hob im Mai 2009 das Verbot des "Kannibalenfilmes" "Rohtenburg" wieder auf. Er durfte jahrelang nicht in deutschen Kinos gezeigt werden, da er gegen die Persönlichkeitsrechte des dargestellten Kannibalen Armin Meiwes verstoßen haben soll. Bei einem spanischen Filmfestival wurde der umstrittene Streifen ausgezeichnet (SPIEGEL). Der Filmverleih nannte dieses Verbot verfassungswidrig (siehe z.B. SPIEGEL und telepolis). Auch das Bundesverfassungsgericht stärkte die Freiheitsrechte und wies den Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verhinderung des Filmstarts am 19.6. ab.
- Auf Initiative von Familienministerin von der Leyen sollten fünf der großen deutschen Internetanbieter vom BKA gemeldete Websites mit kinderpornographischem Material blockieren und mit einem Stopp-Schild versehen. Auch wenn der Kampf gegen Kinderschänder richtig ist, so kritisieren Gegner dieser Maßnahme u.a., sie sei ungeeignet, dem Problem Herr zu werden und die Hersteller zu belangen. Stattdessen könne es zu einer schwer kontrollierbaren Form von Internet-Zensur führen. Ein CDU-Politiker forderte z.B. Sperren auch für Online-Spiele (SPIEGEL); die SPD war gegen das geplante Gesetz (SPIEGEL). Demonstranten nannten die Ministerin "Zensursula" (SPIEGEL). Mittlerweile ist das Gesetz nach einigen Änderungen durch den Bundestag; konnte aber nicht wie geplant am 1.8.2009 in Kraft treten. Stattdessen plant die Schwarz-gelbe Regierung ein "Löschgesetz" (SPIEGEL).
- Ende Mai indiziert die Bundesprüfstelle die vor Jahren im Taschen Verlag erschienenen Bildbände "Roy Stuart - Vol. I und Vol. II". Eigentümlicherweise wird die Entscheidung 30.10.2009 wieder aufgehoben.
- Wikipedia sperrt Autoren, die sich als Scientologen zu erkennen geben, von der Mitgestaltung an Wiki-Texten aus (weitere Infos).
- Jürgen Klinsmann verklagte die taz wegen einer satirischen Fotomontage zu Ostern, auf der er neben dem Monty-Python-Zitat "Always Look On The Bright Side Of Life" am Kreuz hängt (SPIEGEL). Das Landgericht München wies den Antrag allerdings zurück, und sprach sich für die Freiheit der Kunst aus.
- Unter dem Eindruck des Amoklaufes von Winnenden hat sich Galeria Kaufhof entschlossen, Filme und Spiele für Erwachsene aus dem Sortiment zu streichen.
- In der Türkei werden Artikel über Darwinsmus zensiert (SPIEGEL).
- Bayern lässt die zweite Ausgabe der "Zeitungszeugen" mit Nachdrucken des "Völkischen Beobachters" beschlagnahmen (Welt und SPIEGEL). Nach Einspruch des Verlages hebt das Landgericht München den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München Mitte April wieder auf.
- Die Bundesprüfstelle indiziert Mitte Januar 2008 erstmals einen privaten Blog wegen Magersucht-Inhalten (SPIEGEL).
- Familienministerin von der Leyen will durchetzen, dass das Internet in Deutschland gefiltert wird, um strafbare Kinderpornographie einzudämmen (SPIEGEL). Justizministerin Zypries sperrt sich dagegen (SPIEGEL).
- Das umstrittene "Virgin Killer"-LP-Cover wurde von den Scorpions nun von der Band-Website entfernt, obwohl die britische Wikipedia-Seite wieder freigegeben worden ist. Eine Indizierung in Deutschland droht weiterhin. (welt.de).
- Wegen des Verdachts von "Kinderpornographie" aufgrund des LP-Covers "Virgin Killers" (1976) der deutschen Hardrock-Band Scorpions wurde eine englische Wikipedia-Seite Anfang Dezember blockiert (SPIEGEL und welt.de). In den USA scheint sogar das FBI zu ermitteln. Nach unserem Wissen war das Cover seinerzeit in Deutschland weder indiziert noch verboten, sondern wurde für spätere Auflagen vom Label RCA 1977 nach Protesten in einem Akt der "Selbstzensur" durch ein harmloses Motiv ausgetauscht. Nun mehren sich die Stimmen, das 32 Jahre alte Cover auf den Index zu setzen (SPIEGEL).
- Der Politiker Lutz Heilmann (Linke) lässt Mitte November die deutsche Startseite von Wikipedia sperren, da er in einem Beitrag über sich seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. (SPIEGEL) Mittlerweile ist die Sperrung wieder aufgehoben.
- Die deutsche Regierung installiert im November das sog. BKA-Gesetz, das der Polizei weitreichende Befugnisse einräumt, die zu einer Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit führen könnten (tagesschau.de). Das Gesetz wird vom Bundesrat jedoch blockiert und musste nachgebessert werden. Im Dezember passierte es dann auch den Bundesrat. Gegner haben Verfassungsbeschwerde angekündigt.
- Die britische Werbeaufsicht verbietet das Kinoposter zu "Wanted" (SPIEGEL).
- Das Amtsgericht München beschlagnahmt am 10.6.2008 "Hostel 2" - Extended Version (Sony). Am 2.3.2009 wird der Film zudem eingezogen. Er war seit dem 29.2.2008 indiziert. (Zur BPjM siehe SPIEGEL)
- Das AG München beschlagnahmte am 15.1.2008 das seit 2006 indizierte Computerspiel "Condemned".
- Andreas Bethmanns Buch "Deep Wet Torture Handbook - Die 100 besten Frauenfolterfilme" wurde am 25.5.2007 beschlagnahmt. Es war bereits seit dem 31.12.2003 indiziert.
- Das Buch "Kein Schutz, nirgends" von Gülsen Celebi über einen sog. "Ehrenmord" darf nicht mehr verkauft werden. Die Schwester eines Opfers hat per Einstweiliger Verfügung beim LG Mönchengladbach den Verkaufsstopp durchgesetzt (siehe jurablog und wdr).
- Die Bundesregierung verschärft das Jugendschutzgesetz u.a. im Kampf gegen sog. "Killerspiele" und Gewaltvideos (SPIEGEL). Hier eine Unterschriften-Aktion dagegen: gamers-against-rejection.de
- Die US-Agentur AP zensiert Pressefotos wegen angeblich obszöner Gesten (SPIEGEL).
- Teile des Buches "Interview mit einem Kannibalen" von Günter Stampf müssen auf gerichtliche Anordnung hin geschwärzt werden, da sie gegen das Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes verstoßen (SPIEGEL).
- Das Buch "Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage" von Georg Herbstritt darf nicht mehr ausgeliefert werden. Grund für die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg war ein in dem Buch dargestelltes Ehepaar, das sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.
- Das Bundesfamilienministerium stellte einen Indizierungsantrag gegen das im Alibri Verlag erschienene religionskritische Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott?" von Michael Schmidt-Salomon und Helge Nyncke, da es "antisemitische Tendenzen" enthalte (siehe z.B. Humanistischer Pressedienst und SZ). Die Entscheidung ergeht am 6.3. Unterdessen hat die Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet, der der Staatsanwalt aber nicht entsprach. Der Alibri Verlag hat eine Unterstützerseite zur Rettung des Buches eingerichtet: ferkelbuch.de Die Bundesprüfstelle entschied am 6.3.2008, das Buch nicht zu indizieren (SPIEGEL).
- Antiquariate, die online indizierte Bücher verkaufen, können abgemahnt werden (SPIEGEL und Welt). Indizierte Bücher in Bibliotheken gehören zum "sekretierten" Bestand (Welt)
- Der Suhrkamp Verlag zieht Ende 2007 das Buch von Florian Havemann wieder zurück. Die zweite Auflage soll mit geschwärzten Passagen erscheinen und auch so im Internet stehen (SPIEGEL)
- Arcor musste nach Gerichtsbeschluss den Zugang zu "Youporn" für die Nutzer sperren (SPIEGEL). Am 8.2.2008 hob das LG Frankfurt die Sperre wieder auf. Der BGH verfügte strengere Alterskontrollen für Internetangebote, um den Jugendschutz zu verbessern (SPIEGEL). Jugendschützer träumen offenbar von einem "Kinder-Net" (siehe aktuell SPIEGEL).
- Das Bundesverfassungsgericht verbot am 12.10.2007 endgültig den Roman "Esra" von Maxim Biller. Die Persönlichkeitsrechte der Dargestellten seien höher zu bewerten als die Kunstfreiheit (SPIEGEL). Zur Pressemitteilung des BVerfG hier. Anfang 2009 bringt man in Hamburg ein Theaterstück auf die Bühne, dass sich mit dem "Fall Esra" befasst (SPIEGEL).
- In den USA hat ein Bloganbieter Einträge gesperrt, die sich mit ausgedachten Sexabenteuern von Harry Potter befassen (SPIEGEL).
- Nach amerikanischen Rassimusvorwürfen hat der deutsche Bookmark-Dienst "Mr. Wong" sein Logo - einen lachenden Asiaten - entfernt (SPIEGEL).
- Kabarettist Jürgen Becker hat vom Kölner Kardinal Meisner eine Unterlassungsklage bzgl. vergleichender Äußerungen zu ihm und den Taliban bekommen. Becker darf Meisner u.a. nicht mehr als "Hassprediger" bezeichnen (taz.de). Ähnlich erging es dem Grünen-Politiker Volker Beck.
- Gegen Internet-Zensur gibt es Aktivisten, die die Filter zu umgehen versuchen (SPIEGEL).
- Auch virtuelle Pornographie ist strafbar. So ermittelt die niederländische Polizei wegen Kinderpornographie in dem Online-Spiel "Second Life" (siehe Netzeitung).
- Bundesfamilienministerin von der Leyen will noch in diesem Jahr ein Gesetz gegen sog. "Killer-Spiele" auf den Weg bringen (SPIEGEL). Bayern fordert im Bundesrat ein Totalverbot (SPIEGEL).
- Google-Earth wird auf Druck verschiedener Regierungen immer häufiger zensiert (SPIEGEL).
- Die Innen- und Justizminister der EU planen, eine Liste von verbotenen Filmen und sog. Killerspielen online zu stellen. Ein EU-weites Verbot sei hingegen nicht geplant (SPIEGEL).
- Rund 50 Wissenschaftler, Juristen und Angehörige von Grenzopfern protestieren gegen das Verbot des Buches "Deutsche Gerechtigkeit" von Roman Grafe. Das Berliner Landgericht hat bereits im Februar 2006 dem Siedler Verlag eine Verbreitung untersagt, da ein ehemaliger DDR-Grenzoffizier gegen die Nennng seines Names im Zusammenhang mit Todesschüssen an der Berliner Mauer eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte (Tagesspiegel). Ende Dezember wurde auch dieser vom Autor initiierte Protestaufruf "Angriff auf die Pressefreiheit" untersagt. Am 19.3.2007 entschied ein Gericht, der Name des Schützen dürfe nun doch genannt werden und hob das Verbot auf.
- Die Ausladung des Kreml-Kritikers und Ex-Schachweltmeisters Garri Kasparow bei der Talkshow von Sabine Christiansen zum Thema "Die Russen kommen" sorgte für harsche Kritik an der Moderatorin (SPIEGEL).
- Das Landgericht Hamburg untersagt die Ausstrahlung des WDR-Filmes "Eine einzige Tablette" von Adolf Winkelmann über den Contergan-Skandal, und gibt damit den Anwälten der Firma Grünenthal recht, die u.a. eine Vermischung von Realität und Fiktion monierten (Die WELT). Das OLG Hamburg hob das Urteil im April auf (SPIEGEL). Der Film durfte nun gezeigt werden.
- Verleger Rupert Murdoch und Autor O. J. Simpson zogen dessen skandalträchtiges Buch "If I dit it" noch vor Erscheinen wieder aus dem Verkehr (Deutsche Welle).
- Nach dem Amoklauf von Emsdetten fordern Politiker und Pädagogen einmal mehr schärfere Verbote vor allem von gewalthaltigen Computerspielen, den so genannten Ego-Shootern (siehe z.B. tagesschau.de, SPIEGEL und SPIEGEL sowie golem.de). Kerstin Griese, SPD, fordert vermehrtes Inidzieren (heise.de).
- Der Soziologe und Philosoph Jürgen Habermas erwirkt gegen den Rowohlt Verlag eine einstweilige Verfügung. Der Verlag muss eine Passage aus der Joachim-Fest-Autobiographie "Ich nicht" streichen (SPIEGEL).
- Im aktuellen Pressefreiheitsranking der Organisation "Reporter ohne Grenzen" fiel Deutschland auf Rang 23 zurück. Grund war u.a. die "Cicero"- und BND-Affäre (SPIEGEL). In Deutschland werde getrickst und getarnt, meint der SPIEGEL.
- Mehrere einstweilige Verfügungen der Oppenheimers führten auch in der Neuauflage zur Schwärzung von zahlreichen Stellen im Buch "Der Bankier - Ein ungebetener Nachruf" von Werner Rügemer (ver.di).
- Der Appell einer Grünen-Politikerin hat erneut einen Streit um Kopftuch und Meinungsfreiheit ausgelöst (tagesschau).
- Nobelpreisträger Günter Grass hat gegen die FAZ eine einstweilige Verfügung wegen der Veröffentlichung zweier privater Briefe erwirkt (SPIEGEL).
- Wegen des Handels mit verfassungsfeindlichen Symbolen ist der Inhaber des Punk-Versandhandels "Nix gut", Jürgen Kamm (siehe Bild unten), vom Stuttgarter Landgericht zu EUR 3.600 Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte T-Shirts, Aufnäher und Buttons mit durchgestrichenen oder mit Fäusten zertrümmerten Hakenkreuzen vertrieben. Die Verteidigung kündigte an, in Revision zu gehen (NETZEITUNG und SPIEGEL). Mittlerweile wurde das Urteil wieder aufgehoben.
- Aus Angst vor islamistischen Anfeindungen hat die Deutsche Oper in Berlin die Mozart-Oper "Idomeneo" abgesetzt (SPIEGEL). U.a. die Bundesregierung kritisiert dies als "vorauseilenden Gehorsam" und unnötigen Kniefall (SPIEGEL). Auch international rief diese Selbstzensur Kopfschütteln hervor (SPIEGEL). Andererseits: Müssen bei Mozart Köpfe rollen? (SPIEGEL). Die umstrittene Aufführung soll im Dezember wieder in den Spielplan aufgenommen werden.
- Ähnlich wie schon der Karikaturen-Streit sorgte auch Papst Benedikts Regensburger Rede für Aufregung in der muslimischen Welt. Radikale Islamisten drohen sogar mit Gewalt gegen den Vatikan und die Christen (SPIEGEL).
- Eine deutsche Staatsanwaltschaft prüfte, ob es sich um Gotteslästerung handelt, wenn sich Madonna bei ihrem Concert an ein stilisiertes Kreuz hängt (SPIEGEL). Nach Besichtigung der Show gab der Staatsanwalt Entwarnung (SPIEGEL). In Italien hatte es schon Ärger gegeben.
- Sorgen bereitet den Jugendschützern die US-Plattform youtube, auf denen auch indizierte rechtsextreme Musik downgeloaded werden kann (SPIEGEL).
- SPD-Chef Kurt Beck hat ein Verbot der Juli-Ausgabe 2006 von "Titanic" erwirkt, da er seine Persönlichkeitsrechte durch das Titelbild mit seinem Foto als Bär Bruno und der Textzeile "Problembär außer Rand und Band - Knallt die Bestie ab!" verletzt sah. Das Hamburger Landgericht untersagte jede weitere Verbreitung und drohte ein Ordnungsgeld von EUR 250.000 an (SPIEGEL).
- Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann/CDU fordert ein Verbot von so genannten "Killerspielen", gewalthaltige Video- und Computerspiele (SPIEGEL).
- Lukas Podolski wollte per einstweiliger Verfügung die satirische Radiosendung "Lukas' Tagebuch" auf EinsLive/WDR, in welchem er seines Erachtens verhohnepiepelt wird, untersagen lassen, und bis dahin keine Interviews für die ARD geben (SPIEGEL). Im August wies das Landgericht München seine einstweilige Verfügung ab.
- Um eine Art politische Zensur scheint es sich bei der Nicht-Verleihung des Heinrich-Heine-Preises an den umstrittenen österreichischen Schriftsteller Peter Handke zu handeln. Die Ratsfraktion der Stadt Düsseldorf will sich über die Entscheidung der Jury hinwegsetzen und die Verleihung an Handke verhindern, da er eine pro-serbische Haltung hätte. Er hatte eine Trauerrede am Grab des Diktators Milosevic gehalten (siehe dpa/sueddeutsche.de). Handke verzichtete schließlich auf den Preis.
- Während Berufsbesorgte ein Auftrittsverbot wegen "Satanismus" forderten, gewann die finnische Hard Rock-Band "Lordi" den Eurovision Song Contest (SPIEGEL). Ironischer Schockrock ist im Mainstream angekommen, ohne dass das Abendland untergegangen ist.
- Schon vor der Ausstrahlung sorgte die Papst-Satire "Popetown" auf MTV für Aufregung und Aufmerksamkeit (Bilder siehe unten). Vorsorglich beleidigte Katholiken wollten die in England produzierte - aber dort nie gesendete - Persiflage verhindern (siehe SPIEGEL). MTV stoppte die Werbekampagne. Während Jugendschützer forderten, die Sache noch einmal zu überdenken, betonten die Jungen Liberalen die Pressefreiheit (siehe SPIEGEL), forderte ein Bischof zum Boykott auf (SPIEGEL) und wollte ein Erzbischof das Verbot des Comic-Papstes (SPIEGEL). Der CSU-Fraktionschef zeigte den Sender MTV an (SPIEGEL); es wurde vergeblich versucht, eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung zu erwirken (SPIEGEL). MTV sendete zunächst nur eine Folge mit anschließender Diskussionsrunde (SPIEGEL), die SPIEGEL treffend mit "Viel Weihrauch um nichts" kommentierte. Die anderen Episoden folgten (SPIEGEL). Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Bayern plant, wieder eine Verschärfung des "Gotteslästerungsparagraphen" §166 StGB zu beantragen (SPIEGEL).
- Nach dem Streit um Gerhart Hauptmanns Bühnenstück "Die Weber" in Dresden gibt es erneuten Ärger zwischen Theatern und Verlagen als Urheberrechtsinhaber (siehe SPIEGEL).
- Das auf den Weg gebrachte neue Urheberrecht sieht vor, auch private Kopien von kopiergeschützten DVDs und CDs mit teils drakonischen Strafen zu ahnden (siehe SPIEGEL). Zu dem, was erlaubt bzw. verboten ist, siehe SPIEGEL.
- Stefan Raab muss nun 20.000 Euro Schmerzensgeld wegen seines "Schultüten-Gags" zahlen (siehe SPIEGEL).
- Nachdem die Stadt Pulheim das umstrittene Kunstprojekt "245 Kubikmeter" von Santiago Sierra in einer alten Synagoge unterbrochen hatte (siehe SPIEGEL), beendete der Künstler am 20.3. die Skandalaktion. Gerade jüdische Verbände und Kritiker wie Ralph Giordano bezeichneten das Einleiten von Gas und die Ausstattung der Besucher mit Gasmasken als unerträglich.
- Der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer fordert ein gesetzliches Verbot von brutalen Computerspielen für Minderjährige (siehe SPIEGEL).
- Die FSK hat dem umstrittenen Film "Tal der Wölfe" nach erneuter Prüfung eine Jugendfreigabe verweigert. Zwar ist er damit nicht verboten, wie manche forderten, darf aber nur noch "ab 18 Jahren" gezeigt werden (siehe SPIEGEL).
- Die niedersächsische Band "Oomph" wurde wegen ihres Songs "Gott ist ein Popstar" von der Echo-Verleihung auf RTL ausgeladen; auch Radiosender wie EinsLive wollen den Song nicht ausstrahlen (siehe Netzeitung und SPIEGEL). Wenn solche Animositäten weiter um sich greifen, wird man in Zeiten der Vogelgrippe wohl auch noch Lieder wie "Alle Vögel sind schon da", "Heile, heile, Gänschen" und "Alle meine Entchen" vom Sender nehmen.
- Das Theaterstück "Ehrensache" über einen Mörder darf in Hagen nicht mehr aufgeführt werden (siehe SPIEGEL).
- Deutsche Karnevalsumzüge wurden im Frühjahr 2006 entschärft, damit missverständliche Islam-Satiren nicht zu Konfrontationen führen können (siehe WELT).
- Zu einem regelrechten Konflikt der Kulturen führte der Abdruck von zunächst in dänischen Zeitungen veröffentlichten "Mohammed-Karikaturen" durch europäische Zeitungen. Den Streit zwischen Pressefreiheit und Religionsbeschimpfung bekamen auch deutsche Vertretungen im islamischen Ausland zu spüren, die Zielscheibe von Protesten wurden (siehe SPIEGEL und aktuell SPIEGEL). In dieser aufgeheizten Stimmung geht die Angst vor den Folgen von Islamkritik um (siehe SPIEGEL). Die Giordano-Bruno-Stiftung stellte eine Petition für Meinungsfreiheit online. Die italienische Zeitung "Studi Cattolici" heizte mit einer Mohammed-in-der-Dante-Hölle-Karikatur den Streit neu an (SPIEGEL).
- Zahlreiche politische Einträge im amerikanischen Teil der Online-Enzyklopädie Wikipedia sollen von einem US-Kongress-Angestellten manipuliert worden sein (siehe SPIEGEL). In Deutschland schönten Siemens-Mitarbeiter den Eintrag ihres Chefs (SPIEGEL).
- Die US-Regierung soll Forschungsberichte der NASA zum dramatischen Klimawandel zensiert haben (siehe SPIEGEL).
- Ein wohlkalkulierter Skandal um die Plakataktion "EuroPART" hat in Wien für aufgeregte Diskussionen gesorgt. Die Künstler boten an, zwei der Poster zurückzuziehen. Die Vorwürfe lauten u.a. Frauendiskriminierung, Pornografie, Verunglimpfung von Politikern und Verschwendung von Steuergeldern (siehe SPIEGEL).
- Die schwarz-rote Koalition plant in Deutschland ein Verbot der so genannten "Killerspiele" (vgl. Heise-Online). Siehe auch das Interview mit Seim in den "Lüdenscheider Nachrichten".
- Auch in der Schweiz gehen Polizei und Zoll verstärkt gegen Fans von Horrorfilmen vor. Anhand einer Verbotsliste, die etwa 200 Titel umfasst, werden Warensendungen konfisziert und Haussuchungen durchgeführt, wie facts.ch (siehe dort auch die Liste) berichtet.
- Am 29.10.2005 indizierte die BPjM "Das Buch Noctemeron - Vom Wesen des Vampirismus" von Frater Modor (weitere Infos hier). Buchwurm.info wurde vom Bayerischen Landesjugendamt aufgefordert, seine Besprechung von der Website zu nehmen.
- Mehrere deutsche HipHop-CDs (z.B. "Ansage Nr. 2", 3 und 4) des Labels Aggro Berlin wurden seit rund einem Jahr u.a. wegen Drogenverharmlosung und Sexismus indiziert. Am 30.9.2005 traf es auch die CD "King of Kingz" von Bushido (siehe "Kulturzeit"), und "Maske" von Sido, "Obscuritas Eterna" von MC Basstard und "Vom Bordstein bis zur Skyline" von Bushido.
- Die Knef-Biographie "Das Glück kennt nur Minuten" von Jürgen Trimborn darf nach juristischem Einspruch des letzten Ehemanns der Knef nicht mehr verkauft werden. Zu den zahlreichen gerichtlichen Biographieverboten siehe Kulturzeit.
- Stefan Raab wurde vom AG München wegen seines Schultüten-Gags zu 150.000 Euro Strafe verurteilt (siehe SPIEGEL).
- Der ostdeutsche Holzbildhauer Günther Schumann muss sich im Herbst vor Gericht für seine "Arschficker"-Skulptur verantworten, da Polizeibeamte Anzeige wegen Beleidigung erstattet haben (siehe das Interview in Junge Welt).
- Der Heise-Verlag erhielt wegen einer Berichterstattung über das Knacken des CD-Kopierschutzes u.a. eine gerichtliche Abmahnung, da in dem Online-Artikel auf entspr. Sites verlinkt wurde, was die Musikindustrie als Werbung für illegales Handeln sah. Die Journalisten fürchten eine Einschränkung der Pressefreiheit. Das OLG München bestätigte unlängst das Verbot (siehe die Dokumentation bei Heise.de).
- Datenschützer sehen in der "Vorratsspeicherung" von Daten einen Eingriff in die Meinungsfreiheit (SPIEGEL) und bei den aktuellen Repressionen gegen Journalisten z.B. von "Cicero" einen Angriff auf die Pressefreiheit (SPIEGEL und Kulturzeit).
- Die Bundesprüfstelle indizierte am 30.6.2005 das Buch "Forbidden Erotica - The Rotenberg Collection". Nun wurde Name Programm bei dem 2000 im Taschen Verlag erschienenen und 2005 in kolorierter Sonderausgabe neu veröffentlichten Bildband, der auf rund 500 Seiten Tausende von recht expliziten Schwarzweiß-Aktfotos aus den Jahren von ca. 1850-1940 wiedergibt: Unzüchtiger 'Schweinkram', der schon Uropa erregte, kann auch noch heute als jugendgefährend gelten. Wobei fraglich sein dürfte, ob heutige Internet-Kids an derlei verblichenen Sexbildchen interessiert sind. Und wer das seit fünf Jahren erhältliche Buch jetzt noch nicht hat, der wollte es auch nicht haben.
- Der Bundesgerichtshof bestätigt am 21.6.2005 das Verbot von Maxim Billers Roman "Esra" wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten der beiden dargestellten Protagonistinnen (s.u.). Der KiWi-Verlag will Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
- Aus Angst vor Attentaten wegen der Verletzung religiöser Gefühle der Moslems, wurde die Skultpur des deutschen Künstlers Gregor Schneider bei der Biennale in Venedig wieder abgebaut (siehe SPIEGEL). Im Frühjahr 2007 durfte er sie aber in Deutschland aufbauen.
- Ein bedenklicher Schritt in Richtung Zensur bahnt sich im Internet an: Deutsche Suchmaschinenbetreiber (z.B. auch google.de) beabsichtigen, künftig u.a. alle von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indizierten Websites aus ihren Trefferlisten zu streichen. Betroffen sind derzeit ca. 1.500 pornografische oder rechtsextreme Online-Angebote (siehe SPIEGEL und c't). Außerdem sollen Websites herausgefiltert werden, die zu Straftaten anleiten. Die unter dem Dach der so genannten Freiwiligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter FSM gegründeten Kontrollinstanz könnte allerdings auch eine Bevormundung von Erwachsenen bedeuten. Fürderhin muss man für vollständige Ergebnisse wohl auf ausländische Suchmaschinen wie google.com ausweichen. Allerdings adaptiert Google jetzt auch die chinesischen Zensurbestimmungen (siehe ap und SPIEGEL). Auf der anderen Seite sieht sich Google mit dem Vorwurf und einer Klage konfrontiert, Kinderpornographie zu erleichtern (SPIEGEL)
- Einen üblen Vorgeschmack dieser Entwicklung zeigt die Schließung der Website dunklekunst.de (dort die Begründung) Mitte März 2005 wegen angeblich "gewaltpornographischer Kurzgeschichten" (siehe auch hier).
- Nach Protesten von Tierschützern hat eine US-Tochter des Kraft-Unternehmens eine Gummibärchen-Sorte namens "Road Kill" vom Markt genommen, da sie überfahrene Tieren darstellen sollen (siehe SPIEGEL). Diese Geschmacklosigkeit sei für Kinder ein falsches Signal gewesen.
- Ebenfalls in den USA versucht ein Anwalt die PC-Spiele-Industrie auf Millionen von Dollar zu verklagen, u.a. da die Games zu Straftaten verleitet hätten (vgl. SPIEGEL).
- Auf Druck von katholischen Kreisen hat das Volkstheater München das Plakat für die Premiere von "Fegefeuer in Ingolstadt" noch vor der Premiere im Januar 2005 zurückgezogen. Dargestellt war ein gekreuzigter Frosch, der einem Maßkrug hält. Das Plakatmotiv basiert auf einer Arbeit des 1997 gestorbenen Künstlers Martin Kippenberger (siehe Stern und Der Standard, Bildbeispiel im Teil 2 dieses Textes).
- Der österreichische Cartoonist Gerhard Haderer bekommt Ärger mit seinem Buch "Das Leben des Jesus". Anfang 2005 wird er in Griechenland sogar zu 6 Monaten Haft verurteilt (in Abwesenheit). Später wird das Urteil wieder aufgehoben.
-Das Landgericht Berlin verbietet Ende November 2004 (am 11.1.2005 vom Kammergericht Berlin bestätigt) per einstweiliger Verfügung die weitere Aufführung des Gerhart Hauptmann-Theaterstückes "Die Weber". Geklagt hatte der Verlag Felix Bloch Erben, der die Bühnenrechte innehat. Das Dresdner Staatsschauspiel hätte unerlaubterweise Äußerungen dem Stück hinzugefügt, die als unpassend und anstößig gelten. Außerdem versuchte Sabine Christiansen, juristisch gegen den Satz "Wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Frau Christiansen" vorzugehen. Das Landgericht Dresden lehnte allerdings deswegen eine einstweilige Verfügung ab. Ab 10. Mai 2005 wird das Stück wieder gespielt, allerdings ohne die zwei der umstrittensten und somit gestrichenen Passagen (SZ, 7.5.: "Ohne ein paar Worte"; siehe auch SPIEGEL)
- Verurteilung von Alvar Freude wegen Verlinkung auf verbotene Websites im Rahmen einer Dokumentation (Telepolis).
- Mitte September wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, um zu verhindern, dass sich das Kinderhilfswerk "Terres des hommes" kritisch zur Adoption des Kanzlerpaares Schröder äußert (siehe Spiegel-Online). Auch das sog. "Caroline-Urteil" (siehe Spiegel-Online) dürfte die Pressefreiheit einschränken.
- Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt Mitte August 2004 gegen die Theatergruppe "La Fura Dels Baus" wegen des Verdachtes auf Pornographie in ihrem Theaterstück "XXX" (siehe Spiegel-Online).
- Das Amtsgericht Halle beschlagnahmt im August 2004 die rechte CD "Anpassung ist Feigheit", die gratis auf Schulhöfen verteilt werden sollte (siehe Telepolis; Abb. im Teil 2 dieses Textes). Nun beginnt der Prozess gegen einen der Hersteller (siehe SPIEGEL).
- Das Amtsgericht München beschlagnahmt am 19.7.2004 das Computerspiel "Manhunt" (Play Station 2). Die Bundesprüfstelle indiziert am 31.7.2004 Gerhard Konzelmanns Roman "Sindbad der Seeräuber" (1995).
- Gloria von Thurn und Taxis' Biographie "Gloria - Die Fürstin" muss nach einer einstweiligen Verfügung in künftigen Auflagen entschärft werden (Spiegel-Online), da Persönlichkeitsrechte von Dargestellten verletzt worden seien.
- Auch ein Kanzler muss sich nicht alles gefallen lassen: Schröder ließ den Krimi "Das Ende des Kanzlers - der finale Rettungsschuss" von Reinhard Liebermann verbieten (SZ, 15.4.2004: "Kunstgriff" und Spiegel-Online). Grund war der Umschlag, auf dem im Fadenkreuz ein schröderartiges Gesicht zu sehen war (Foto weiter unten). Namentlich ist er nicht erwähnt. Am Ende wird der Buch-Kanzler erschossen. Der Betzel Verlag ließ eine 2. Aufl. mit geändertem Cover drucken, die nach Urteil des OLG Hamburg auch nicht mehr vertrieben werden darf (SZ, 22.6.2004: "Gefährliche Nähe").
- Nach Einspruch des Zentralrats der Juden untersagte Bayern, eine Kabel 1-Show "Judas Game" zu nennen. Sie heißt jetzt "J-Game". Alle Nennungen während der Sendung wurden überpiept (SZ, 7.2.2004: "Gurken aus Holland").
- "Delprado"-Flugzeugmodelle werden wegen Hakenkreuzen beschlagnahmt und vom Markt genommen.
- Anfang 2004 werden u.a. die Horrorfilme "Blood Feast" von Herschell Gordon Lewis (aus dem Jahr 1963!) und "Riverplay" von Olaf Ittenbach auf DVD beschlagnahmt.
- Das AG-Tiergarten verurteilte Michael Naumann zu EUR 9.000.- Strafe, da er einen Staatsanwalt "durchgeknallt" nannte. Erst im Juni 2009 hob das Bundesverfassungsgericht dieses alberne Urteil wieder auf.
- Der protestantische Kirchenhistoriker Gerhard Besier zieht auf öffentlichen Druck hin sein Buch über Scientology zurück (SZ, 28.10.2003: "Rolle rückwärts in die Zukunft"), da Kritiker meinten, es verharmlose die umstrittene Sekte.
- Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen den Schriftsteller Alban Nikolai Herbst (d. i. Alexander von Ribbentrop), der wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu EUR 250.000 nicht mehr öffentlich aus seinem Roman "Meere" vorlesen (lassen) darf. Geklagt hatte seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Sohnes (vgl. NZZ, SZ, taz, Die Welt vom 26.9.2003). Einen Monat später verbot das LG Berlin auch die Auslieferung/Verbreitung des Buches (SZ, 24.10., S. 13: "Zu indiskret" und 25.10.2003, S. 17: "Der arme Poet"). Nach "geringfügigen Änderungen" wurde die Verfügung für die Neuauflage im März 2007 aufgehoben.
- Einstweilige Verfügung gegen Dieter Bohlens Trash-Buch "Nichts als die Wahrheit" wegen ehrabschneidender Passagen, was den Erfolg weiterer - leicht geänderter - Auflagen aber nicht schmälerte. Auch gegen sein neues Buch "Hinter den Kulissen" wurden Anfang Oktober 2003 mehrere Verfügungen erwirkt (Spiegel und Spiegel). Der Verkauf des Buches wurde vom Berliner Landgericht gestoppt; die bereits ausgelieferten Exemplare sollten vom Verlag zurückgerufen werden (SZ, 7.10.2003: "Schwarze Stellen"). Gleichwohl überschwemmten die 200.000 Vorbestellungen den Buchmarkt. Auch gegen "Naddels" Bio(grafie)-Müll "Ungelogen" wurde Mitte Oktober 2003 eine Verfügung erwirkt.
- Herbert Grönemeyer erwirkt im Oktober und November 2003 beim Landgericht Berlin insg. drei einstweilige Verfügungen gegen die von ihm nicht autorisierte Biografie "Grönemeyer" von Ulrich Hoffmann. Das Buch darf wegen 53 Stellen, die nicht der Wahrheit entsprächen oder das Persönlichkeitsrecht verletzten, nicht mehr verbreitet werden (SZ, 8.10.2003: "Mensch Herbert" und 5.11.2003: "Genug ist nicht genug"). Was mit der bereits gedruckten, überarbeiteten 2. Auflage geschieht, ist ungewiss.
- Einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichtes gegen das Buch "Zwischen Licht und Schatten" von Hans Saler, in welchem er Reinhold Messner die Mitschuld am Tod seines Bruders Günther vor 33 Jahren wegen überzogenem Ehrgeiz gibt (SZ, 17.7. und 10.9.2003). Anfang September 2003 verbot das Gericht dieses Buch in der vorliegenden Form.
- Untersagung von Äußerungen über des damaligen Kanzler Schroeders Haarfarbe (SZ, 13.4.2002; Die Welt, 18.5.2002) und angebliche außerhäusige Nachtquartiere (SZ, 31.12.2002) bzw. Affären (SZ, 8.1.2003). Das Bundesverfassungsgericht wies am 26.9.2003 die Beschwerde der Nachrichtenagentur ddp ab (FAZ, 27.9.2003: "Noch immer farblos").